Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
für die Nutzung der Plattform der biddingground Deutschland GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
§ 1 Allgemeine Regelungen
- Das Unternehmen biddingground Deutschland GmbH (nachfolgend: „biddingground“) bietet Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages die Möglichkeit, das Business-to-Business (B2B) Handelssystem auf der von biddingground betriebenen Online-Plattform für die digitale Einholung von Angeboten für Energieversorgungsverträge über die Lieferung von Strom und Gas von Energielieferanten im Sinne von § 3 Nr. 35 EnWG (nachfolgend „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu nutzen.
- Diese AGB enthalten abschließend die zwischen biddingground und dem Kunden geltenden Bedingungen für die von biddingground im Rahmen des zwischen dem Kunden und biddingground abgeschlossenen Dienstleitungsvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von biddingground ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gemäß § 3 erkennt der Kunde diese AGB als maßgeblich an.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden von biddingground schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungen von biddingground
- biddingground bietet den Kunden Zugang zur Plattform zu den Zwecken der Eröffnung und Durchführung von Ausschreibungen zur Einholung von Angeboten von Energieversorgern (nachfolgend auch „Lieferanten“, Kunden und Lieferanten zusammen nachfolgend auch „Nutzer“) für Energieversorgungsverträge über die Lieferung von Strom und Gas (nachfolgend „Ausschreibungen“) und des Abschlusses von Energieversorgungsverträgen über die Lieferung von Strom und Gas im Rahmen einer Ausschreibung. Bei den Ausschreibungen handelt es sich nicht um öffentliche Ausschreibungen im Sinne des Vergaberechts.
- biddingground tritt bei den Ausschreibungen und Vertragsabschlüssen ausschließlich als Betreiber der Plattform auf, eröffnet selbst keine Ausschreibungen und führt diese nicht durch, bietet keine Energieversorgungsverträge an und wird selbst nicht Vertragspartner eines Energieversorgungsvertrages. Ebenso erbringt biddingground weder Rechts- noch Tarifberatung sowie keine Energie- oder Beschaffungsberatung. biddingground handelt nicht als Vertreter, Makler oder Vermittler im Sinne einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung. biddingground gibt insbesondere keine Erklärungen im Namen der Nutzer ab.
- Die Leistungen von biddingground gegenüber dem Kunden bestehen unter anderem in:
a. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Kunden gemäß § 3 sowie
b. Ermöglichung von Vertragsabschlüssen auf der Plattform im Rahmen der von den Kunden eröffneten und durchgeführten Ausschreibungen gemäß § 6.
4. biddingground schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die vereinbarten Leistungen von 98,5 % am Übergabepunkt (Plattform-Frontend) außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Geplante Wartungsfenster werden – soweit möglich – mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Eine Notfallwartung ist jederzeit zulässig. Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen, oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht erreichbar ist, bleiben unberücksichtigt.
§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform
- Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung des Kunden durch biddingground. Die Plattform steht nur Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
- Der Kunde hat bei der Anmeldung zu der Plattform unter anderem seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner (nachfolgend „Kontaktdaten“) zu benennen, das von ihm gewünschte Leistungspaket (vgl. § 4 Abs. 1) anzugeben sowie zu bestätigen, dass er die Plattform als Kunde nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags des Kunden erfolgt durch biddingground. Nach erfolgreicher Registrierung und gegebenenfalls erforderlicher Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse erhält der Kunde die Möglichkeit, auf die Plattform zuzugreifen. Die Authentifizierung und der Zugang zur Plattform erfolgen nach dem jeweils von biddingground vorgesehenen Verfahren.
- Mit der Zulassung des Kunden durch biddingground gemäß Abs. 2 kommt ein Dienstleistungsvertrag über das von dem Kunden gewählte Leistungspaket gemäß § 4 Abs. 1 auf unbestimmte Zeit zwischen biddingground und dem Kunden nach diesen AGB zustande.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren von ihm autorisierten Personen eigene Zugangsberechtigungen einzuräumen und diese nach seinen Wünschen zu konfigurieren.
- biddingground behält sich vor, jederzeit die Identität des Kunden und seiner Mitarbeiter sowie deren Vertretungsberechtigung zu überprüfen und hierfür von dem Kunden entsprechende Nachweise zu fordern. Die im Rahmen der Prüfung erhobenen Nachweise dürfen ausschließlich zur Zulassungs- und Missbrauchsprävention verarbeitet werden.
- Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen seiner Anmeldung zu der Plattform nach oben stehenden Abs. 2 gegenüber biddingground und gegenüber den anderen Nutzern gemachten Kontaktdaten und sonstigen Angaben zutreffend und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, biddingground alle Änderungen der bei der Anmeldung zu der Plattform benannten Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die von dem Kunden bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins nach Abs. 4 gemacht werden.
- Mit der Zulassung gemäß Abs. 2 stellt der Kunde gegenüber biddingground und allen anderen Nutzern sicher, dass er bezüglich der von ihm übertragenen Daten hierzu datenschutzrechtlich berechtigt ist und stellt biddingground von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Kunde die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch biddingground gemäß Datenschutzerklärung von biddingground unter www.biddingground.de/datenschutz informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden. biddingground verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für Zwecke des Plattformbetriebs, der Vertragsdurchführung, der IT-Sicherheit, der Missbrauchsprävention und der Abrechnung der Preise/Vergütung; nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 4 Leistungspakete, Preise und Zahlung
- Die Nutzung der Plattform ist für Kunden grundsätzlich kostenfrei, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Leistungspakete oder kostenpflichtige Zusatzleistungen vereinbart werden. Die jeweils verfügbaren Leistungen und etwaige Preise ergeben sich aus den auf der Plattform veröffentlichten Angaben.
- Die Inhalte und Funktionen der jeweiligen Leistungspakete sowie die vom Kunden zu zahlenden Preise ergeben sich aus den auf der Plattform veröffentlichten Angaben.
- Die Preise für die kostenpflichtigen Leistungspakete werden jährlich im Voraus gegenüber dem Kunden abgerechnet und sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird dem Kunden von biddingground per E-Mail als PDF zugesandt. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten durch biddingground zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde einverstanden.
- biddingground behält sich vor, die Inhalte und Funktionen der Leistungspakete jederzeit einseitig nach billigem Ermessen anzupassen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von biddingground zumutbar ist, dem Kunden (neben den zu zahlenden Preisen für ein kostenpflichtiges Leistungspaket) keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Änderung dem Zweck dient, betreffende Leistungspaket an die technische Entwicklung, ein geändertes Verhalten der Nutzer oder geänderte Erwartungen der Nutzer anzupassen.
- biddinggound weist darauf hin, dass biddingground beim wirksamen Zustandekommen eines Energieversorgungsvertrags zwischen einem Kunden und einem Lieferanten über die Plattform eine Vergütung von dem Lieferanten erhalten kann. Diese Vergütung beeinflusst weder die Auswahl der dem Kunden angezeigten Angebote der Lieferanten nach § 6 Abs. 7 noch die Reihenfolge ihrer Anzeige , sofern nicht einzelne Angebote ausdrücklich als „Anzeige“ oder als “gesponsert“ gekennzeichnet sind.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Der Dienstleistungsvertrag über ein kostenfreies Leistungspaket kann mit einer Frist von vier Wochen durch jede Partei gekündigt werden. Der Dienstleistungsvertrag über ein kostenpflichtige Leistungspaket hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit von biddingground oder dem Kunden gekündigt wird.
- Jede Partei hat das Recht, den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für biddingground insbesondere
a. der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird;
b. die deliktische Handlung des Kunden oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
c. der Verzug des Kunden mit einer Zahlungspflicht um mehr als vier Wochen;
d. andauernde Betriebsstörungen der Plattform infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von biddingground liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Telekommunikations- und anderen Leitungsnetzen.
3. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.
4. Maßnahmen nach § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 3 erfolgen unter Beachtung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 12. biddingground teilt dem Kunden die wesentlichen Gründe der Maßnahme in Textform mit, soweit nicht gesetzlich oder zur Missbrauchsabwehr ein Absehen hiervon erforderlich ist.
§ 6 Nutzung der Plattform, Ausschreibungen und Vertragsabschlüsse
- Kunden haben auf der Plattform die Möglichkeit, Ausschreibungen über Energieversorgungsverträge über die Lieferung von Strom und Gas zu eröffnen und dazu nach individuellen Kriterien ausgewählte Lieferanten einzuladen, verbindliche Angebote abzugeben. Ausschreibungen können nur von Kunden eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot iSd § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) dar. Kunden ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Lieferant teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Kunden durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Ausschreibung als Lieferant teilnehmen.
- Um Kunden das Eröffnen einer Ausschreibung zu erleichtern, führt die Plattform den Kunden durch alle Schritte zur Eröffnung einer Ausschreibung und der dafür vom Kunden zu machenden Angaben und mitzuteilenden Daten mit entsprechenden Hinweisen für den Kunden. Die Vertragsbedingungen des Energieversorgungsvertrages (insbesondere Energieart, technische Daten, Verbrauchs- und Abnahmestellen, voraussichtliche Jahresverbrauchsmengen, Lieferbeginn, Laufzeit, Liefer- und Zahlungsmodalitäten) werden dabei vom Kunden bestimmt. Der Kunde hat dabei auch anzugeben, wer der Vorlieferant ist und wann der zwischen dem Kunden und dem Vorlieferanten geschlossene Energieversorgungsvertrag endet.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eröffnung einer Ausschreibung alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, die Plattform nur für eigene Zwecke zu nutzen und keine missbräuchlichen oder manipulativen Ausschreibungen durchzuführen.
- Lieferanten können Angebote in Bezug auf den ausgeschriebenen Energieversorgungsvertrag nur innerhalb der von dem Kunden vorgegebenen Laufzeit der Ausschreibung abgegeben (nachfolgend „Abgabefrist“). Der Kunde bestimmt in der Ausschreibung, wie lange das Angebot des Lieferanten verbindlich ist (nachfolgend „Bindefrist“). Ein Lieferant kann pro Ausschreibung nur ein Angebot abgeben, dabei jedoch mehrere Preispositionen für unterschiedliche Energiearten (Ökostrom) und/oder Laufzeiten aufführen (Angebotsvarianten).
- Das im Rahmen der Ausschreibung erfolgende Angebot eines Lieferanten ist eine bindende und unwiderrufliche Erklärung zum Abschluss des vom Kunden ausgeschriebenen Energieversorgungsvertrages.
- Der Preis, der in dem von dem Lieferanten unterbreiteten Angebot aufgeführt ist, enthält ausschließlich den Preis für die Energielieferung je kWh (für feste Tarife) oder die Handling Fee (Abwicklungsgebühr/Servicegebühr) je kWh (für dynamischen Angeboten nach einem Börsenindex). Sämtliche gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen, Netzentgelte und Konzessionsabgaben sowie sonstige aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben anfallende Zuschläge sind nicht Bestandteil des Angebotspreises. Die Plattform stellt lediglich Vergleichs-/Darstellungsfunktionen nach bestem Wissen bereit. Maßgeblich für die Wirtschaftlichkeit sind jedoch die vollständigen Lieferbedingungen einschließlich aller Preisbestandteile wie gesetzlicher Steuern, Abgaben und Umlagen, Netzentgelte und Konzessionsabgaben sowie sonstige aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben anfallende Zuschläge, die ausschließlich im jeweiligen Energieversorgungsvertrag geregelt werden.
- biddingground kann die Anzahl der Lieferanten, die zur Teilnahme an einer Ausschreibung eingeladen werden, begrenzen. Hierbei werden zunächst solche Lieferanten berücksichtigt, die anhand der vom Kunden vorgegebenen Ausschreibungsparameter (insbesondere Liefergebiet/Netzgebiet, Lieferzeitraum, Energieart sowie Preis- und Tarifparameter) grundsätzlich für die jeweilige Ausschreibung geeignet sind. Sofern die Anzahl geeigneter Lieferanten die von biddingground für die jeweilige Ausschreibung vorgesehene Anzahl übersteigt, kann biddingground eine Auswahl anhand sachlicher Kriterien treffen. Hierbei können insbesondere die Eignung für die jeweilige Ausschreibung sowie die bisherige Aktivität und Teilnahme auf der Plattform berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der dem Kunden angezeigten Angebote erfolgt grundsätzlich nach dem Preis für die Energielieferung je kWh (bei Festpreisangeboten) bzw. der Handling Fee je kWh (für dynamische Angebote nach einem Börsenindex), sofern nicht einzelne Angebote ausdrücklich als „Anzeige“ oder „gesponsert“ gekennzeichnet sind. Weitere Erläuterungen zu den Hauptparametern sind unter https://biddingground.de/Ranking-Transparenz beschrieben.
- Der Kunde sieht sämtliche nach Maßgabe von Abs. 9 von den Lieferanten abgegebenen Angebote erst nach Ablauf der Abgabefrist. Der Kunde ist frei in der Wahl, ob und welches der Angebote der Lieferanten er annehmen möchte. Der Energieversorgungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot eines Lieferanten durch Bestätigung des entsprechenden Buttons auf der Plattform bezuschlagt. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Rahmen einer Ausschreibung kann der Kunde nur ein Angebot bzw. eine Angebotsvariante eines Lieferanten annehmen.
- Eine Annahme eines Angebots durch den Kunden nach Ablauf der Bindefrist ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, auf Anforderung des Lieferanten den Inhalt des im Rahmen der Ausschreibung abgeschlossenen Energieversorgungsvertrages nochmals schriftlich, mittels elektronischer Signatur oder in Textform zu bestätigen und/oder den Vertragstext des im Rahmen der Ausschreibung abgeschlossenen Energieversorgungsvertrages zu (elektronisch) unterzeichnen. Dadurch wird kein weiterer oder zusätzlicher Energieversorgungsvertrag abgeschlossen, sondern lediglich der auf der Plattform abgeschlossene Energieversorgungsvertrag schriftlich bzw. in Textform festgehalten.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der ausgewählte Lieferant biddingground im Zusammenhang mit einem über die Plattform abgeschlossenen Energieversorgungsvertrag sämtliche vertragsbezogenen Dokumente und Mitteilungen, insbesondere Vertragsunterlagen, Auftragsbestätigungen, Kündigungsbestätigungen, Anmeldebestätigungen, Lieferbeginnanzeigen sowie sonstige für die Durchführung des Energieversorgungsvertrages erforderliche Unterlagen, in Kopie übermittelt. biddingground ist berechtigt, diese Unterlagen zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Dokumentation, Qualitätssicherung sowie zur Prüfung und Abrechnung der gegenüber dem Lieferanten bestehenden Vergütungsansprüche zu verarbeiten.
- biddingground kann Lieferanten, die Nutzer der Plattform sind, auf Ausschreibungen aufmerksam machen und/oder zur Abgabe eines Angebots in Bezug auf eine bestimmte Ausschreibung einladen, insbesondere dann, wenn sie von biddingground für eine bestimmte Ausschreibung als passende Bieter identifiziert oder vom Kunden als Wunschlieferant benannt wurden. Gleichwohl hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Lieferanten an der von ihm eröffneten Ausschreibung teilnehmen.
- biddingground kann Lieferanten per E-Mail über neue bzw. freigeschaltete Ausschreibungen benachrichtigen; diese Benachrichtigungen enthalten lediglich eine Referenz auf die Ausschreibung (z.B. Ausschreibungs-ID/Link) sowie die für die Teilnahmeentscheidung erforderlichen Informationen. Weitergehende Angaben, insbesondere zu Abnahmestellen, Verbrauchsprofilen oder sonstigen Detaildaten, werden über die E-Mail nicht übermittelt, sondern sind – soweit erforderlich – nur nach Login innerhalb der Plattform abrufbar. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- biddingground garantiert keine Mindestanzahl an Angeboten, die von Lieferanten im Rahmen einer Ausschreibung abgegeben werden.
- Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Kunden oder Mitarbeiter-Logins des Kunden sind dem Kunden grundsätzlich zuzurechnen. Kunden sind für alle selbst oder durch ihre Mitarbeiter auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich.
- Der Kunde erkennt an, dass für alle Angebote, Bezuschlagungen und sonstigen Transaktionen auf der Plattform sowie für Laufzeiten der Ausschreibungen, Abgabefristen und Bindefristen von Angeboten ausschließlich die auf der Plattform angezeigte Systemuhrzeit maßgeblich ist. Das System der Plattform hinterlegt entsprechende Zeitstempel als Nachweis.
- biddingground behält sich das Recht vor, eröffnete Ausschreibungen und Angebote vor ihrem Erscheinen auf der Plattform zur Sicherheit seiner Nutzer zu verifizieren. Eine etwaige Verifizierung erfolgt freiwillig und stichprobenartig bzw. anlassbezogen. Sie begründet keine Pflicht von biddingground, sämtliche Inhalte der eröffneten Ausschreibungen oder Angebote zu überprüfen, und stellt keine inhaltliche Freigabe oder Empfehlung dar. Ist eine Verifizierung nicht möglich, kann biddingground die Eröffnung der Ausschreibung oder die Übermittlung des Angebots ablehnen.
- biddingground behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. biddingground wird die Kunden über die Änderungen entsprechend rechtzeitig informieren.
§ 7 Abwicklung und Durchführung der auf der Plattform geschlossenen Verträge
- Die Abwicklung von auf der Plattform geschlossenen Energieversorgungsverträgen ist alleinige Angelegenheit der Nutzer. biddingground übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Energieversorgungsverträge gegenüber den Nutzern als Vertragsparteien weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen. biddingground trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern als Vertragsparteien zustande gekommenen Energieversorgungsverträge zu sorgen.
- biddingground kann im Rahmen von Zulassung und Missbrauchsprävention Prüfungen von Lieferanten durchführen. Eine über die jeweils durchgeführten Prüfhandlungen hinausgehende Gewähr für Identität, Vertretungs- oder Verfügungsbefugnis des Lieferanten übernimmt biddingground nicht. Bei Zweifeln ist der Kunde gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Lieferanten zu informieren.
§ 8 Pflichten des Kunden, Sperrung und Ausschluss von der Plattform
- Der Kunde ist verpflichtet,
a. die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Login-/Zugangs-Daten und Passwörtern;
b. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen biddingground umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen;
c. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf der Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist;
d. Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Kunde verpflichtet sich, biddingground alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus biddingground von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen biddingground geltend machen.3,
3. biddingground ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, Ausschreibungen zu sperren oder den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken, wenn ein Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht vorliegt oder ein hinreichender Verdacht eines solchen Verstoßes besteht und die Maßnahme zur Missbrauchsabwehr oder Gefahrenprävention erforderlich ist.
4. biddingground teilt dem Kunden die wesentlichen Gründe der Maßnahme in Textform mit („Begründungsmitteilung“), soweit dem keine gesetzlichen Verbote oder überwiegende Sicherheits-/Missbrauchspräventionsinteressen entgegenstehen.
5. Der Kunde kann gegen Maßnahmen nach Abs. 3 innerhalb der Frist nach § 12 Beschwerde einlegen.
6. Alle Login-/Zugangs-Daten sind individualisiert und dürfen nur von dem jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Login-/Zugangs-Daten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde biddingground hierüber unverzüglich informieren. Sobald biddingground von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird biddingground den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. biddingground behält sich das Recht vor, Login-/Zugangs-Daten eines Kunden zu ändern; in einem solchen Fall wird biddingground den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
§ 9 Haftung und Gewährleistung von biddingground
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von biddingground, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Als vertragswesentliche Pflichten gelten insbesondere die in § 2 Abs. 3 aufgeführten Pflichten von biddingground.
- Über die Plattform abgeschlossene Energieversorgungsverträge bestehen ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. biddingground ist nicht an dem Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Kunden beteiligt. Daher treffen biddingground auch keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis.
- Für von biddingground nicht verschuldete Störungen innerhalb von Telekommunikations- und anderen Leitungsnetzen übernimmt biddingground keine Haftung.
- Für den Verlust von Daten haftet biddingground nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
- Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von biddingground auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch einen Nutzer verursacht worden sind.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von biddingground.
- Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites oder Dienste Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet biddingground weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet biddingground nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
- Für von Nutzern eingestellte Informationen haftet biddingground nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Vermittlungsdienste. biddingground haftet insbesondere nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter, solange biddingground keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat und nach Erlangung der Kenntnis unverzüglich tätig wird, um den Zugang zu den Informationen zu sperren oder sie zu entfernen. Näheres zum Meldeverfahren ergibt sich aus § 12. Als rechtswidrige Inhalte gelten sämtliche Informationen, die nicht mit dem Recht der Europäischen Union oder dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vereinbar sind.
§ 10 Fremde Inhalte
- Den Kunden ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
- biddingground macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Kunde garantiert biddingground und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Ausschreibungen gemachten Angaben und Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
- biddingground behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese rechtswidrig im Sinne von § 9 Abs. 8 Satz 3 dieser AGB sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Im Falle des Verdachts von Straftaten, die eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit von Personen darstellen, behält sich biddingground das Recht vor, den Verdacht den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Soweit biddingground im Rahmen gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen personenbezogene Daten offenlegt, erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Meldungen rechtswidriger Inhalte können Nutzer über das Verfahren nach § 12 einreichen.
- Der Kunde wird biddingground von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen biddingground wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Kunden auf der Plattform eröffneten Ausschreibungen und/oder eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von biddingground einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 11 Datenschutz
- biddingground trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Plattform und der Datenverarbeitung nach dem Stand der Technik, insbesondere Transportverschlüsselung (TLS) für die Datenübertragung, Zugriffskontrollen sowie Maßnahmen zur Integrität und Verfügbarkeit. Eine absolute Sicherheit kann gleichwohl nicht gewährleistet werden. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Endgeräte, Zugänge und Passwörter angemessen zu schützen.
- biddingground darf Nutzungs- und Prozessdaten der Plattform zu Zwecken der Qualitätssicherung, Fehleranalyse, Produktverbesserung und statistischen Auswertung verarbeiten. Soweit hierfür Daten anonymisiert werden, erfolgt eine Nutzung ausschließlich in anonymisierter Form. Soweit eine Anonymisierung nicht möglich ist, richtet sich die Verarbeitung nach der Datenschutzerklärung.
- Zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages und der Plattformfunktionen verarbeitet biddingground insbesondere Registrierungs-, Kontakt- und Abrechnungsdaten des Kunden, Ausschreibungsdaten (einschließlich Verbrauchs-/Abnahmestellen- und Vertragsparametern), Kommunikations- und Protokolldaten (z.B. Zeitstempel) sowie Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Energieversorgungsvertrages zwischen Kunde und Lieferant anfallen, soweit die Verarbeitung zu der Vertragsdurchführung, der Abrechnung der Vergütung von biddingground, der Missbrauchsprävention oder dem Support erforderlich ist.
- biddingground übermittelt Ausschreibungsdaten an Lieferanten zur Erstellung und Abgabe von Angeboten. Die Parteien bleiben für ihre jeweiligen Verarbeitungen eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- biddingground wird im Übrigen alle den Kunden betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser AGB verwenden. biddingground behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn biddingground aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Kunden offenlegen muss.
- Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von biddingground unter www.biddingground.de/datenschutz verwiesen.
- Geschäftsgeheimnisse des Kunden im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG darf biddingground im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gemäß den Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 12 Kontaktstelle, Meldeverfahren und Beschwerdemanagementsystem
§ 12 Kontaktstelle, Meldeverfahren und Beschwerde-
managementsystem
- biddingground unterhält eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer zur direkten und schnellen elektronischen Kommunikation (Art. 12 DSA) sowie eine Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA). Die Kontaktstellen sind wie folgt erreichbar:
a. Nutzer-Kontaktstelle: bidteam@biddingground.de
b. Behörden-Kontaktstelle: bidteam@biddingground.de
c. Weitere Informationen sind unter www.biddingground.de/dsa abrufbar.
2. Nutzer können rechtswidrige Inhalte auf der Plattform oder sonstige Verstöße gegen diese AGB per E-Mail an bidteam@biddingground.de melden. Meldungen sollen eine hinreichende Begründung enthalten und die betroffene Stelle eindeutig bezeichnen (z.B. Ausschreibungs-ID, Angebots-ID, Link/URL, ggf. Screenshot/Dateiname sowie Zeitpunkt).
3. biddingground prüft Meldungen unverzüglich und trifft – soweit erforderlich – Maßnahmen nach Maßgabe dieser AGB.
4. Gegen Entscheidungen von biddingground über Maßnahmen (z.B. Entfernung von Inhalten, Sperrung, Einschränkung) kann der betroffene Nutzer innerhalb von sechs Monaten Beschwerde per E-Mail an bidteam@biddingground.de einlegen. Die Beschwerde wird zeitnah, sorgfältig und durch qualifiziertes Personal überprüft (Art. 20 DSA).
5. Unbeschadet gesetzlicher Rechte kann biddingground – soweit angeboten – die Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung ermöglichen. Einzelheiten unter www.biddingground.de/dsa.
6. Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-VO) auf einzelne Konstellationen ausnahmsweise Anwendung findet, gelten die in diesem § 12 beschriebenen Verfahren entsprechend.
§ 13 Übertragung, Abtretung und Aufrechnung
- Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground an Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
- Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB bleibt unberührt. Die Aufrechnung bleibt auch mit solchen Gegenforderungen zulässig, die auf einer Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground beruhen.
§ 14 Nutzungsrecht an Unternehmenskennzeichen
Der Kunde räumt biddingground das Recht ein, seinen Unternehmensnamen sowie sein Firmenlogo unentgeltlich auf der Website von biddingground als Referenz zu nutzen. Diese Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf die Darstellung des Kunden als Referenzkunde. Die Nutzung darf nicht den Eindruck einer Partnerschaft, Zertifizierung oder Empfehlung erwecken. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Textform widersprechen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem biddingground und dem Kunden nach Wahl von biddingground Leipzig, Deutschland, oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den biddingground ist in diesen Fällen jedoch Leipzig, Deutschland, ausschließlicher Gerichts-stand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten
§ 1 Allgemeine Regelungen
- Das Unternehmen biddingground Deutschland GmbH (nachfolgend „biddingground“) bietet Energielieferanten im Sinne von § 3 Nr. 35 EnWG, welche Letztverbraucher im Sinne von § 3 Nr. 70 EnWG mit Strom und Gas beliefern (nachfolgend „Lieferant“), die Möglichkeit, die Business-to-Business (B2B) Plattform auf der von biddingground betriebenen Online-Plattform für die digitale Abgabe von Angeboten auf Ausschreibungen von Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“, Kunden und Lieferanten gemeinsam auch „Nutzer“ der Plattform) für Energieversorgungsverträge über die Lieferung von Strom und Gas (nachfolgend „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu nutzen.
- Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die biddingground mit dem Lieferanten über die von biddingground angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Lieferanten schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote von biddingground gegenüber dem Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn biddingground ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn biddingground auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- Änderungen dieser AGB werden dem Lieferanten von biddingground schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Lieferant solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Lieferant im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungen von biddingground
- biddingground bietet den Lieferanten Zugang zur Plattform zu dem Zweck der Abgabe von Angeboten auf Ausschreibungen von Kunden zum Abschluss von Energieversorgungsverträgen im Bereich Strom und Gas (nachfolgend auch „Ausschreibungen“).
- Bei den Ausschreibungen handelt es sich nicht um öffentliche Ausschreibungen im Sinne des Vergaberechts.
- biddingground tritt bei den Ausschreibungen und Vertragsabschlüssen ausschließlich als Betreiber der Plattform auf, eröffnet selbst keine Ausschreibungen und führt diese nicht durch, bietet keine Energieversorgungsverträge an und wird selbst nicht Vertragspartei eines Energieversorgungsvertrages. biddingground erbringt weder Rechts- noch Tarifberatung sowie keine Energie- oder Beschaffungsberatung. biddingground handelt nicht als Vertreter, Makler oder Vermittler im Sinne einer rechtsgeschäftlichen Stellvertretung. biddingground gibt insbesondere keine Erklärungen im Namen der Nutzer ab.
- Die Leistungen von biddingground gegenüber dem Lieferanten bestehen unter anderem in:
a. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Lieferanten gemäß § 3;
b. Information des Lieferanten über eröffnete Ausschreibungen von Kunden nach den zwischen biddingground und dem Lieferanten vereinbarten Kriterien und Einladung an den Lieferanten, daran teilzunehmen, sowie
c. Ermöglichung der Abgabe von Angeboten auf von Kunden eröffneten und durchgeführten Ausschreibungen auf der Plattform gemäß § 7.
5. biddingground schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von 98,5 % am Übergabepunkt (Plattform-Frontend) außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Geplante Wartungsfenster werden – soweit möglich – mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Eine Notfallwartung ist jederzeit zulässig. Zeiten, in denen die Plattform aufgrund höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Lieferanten nicht erreichbar ist, bleiben unberücksichtigt.
§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform
- Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung des Lieferanten durch biddingground. Die Plattform steht nur Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zur Verfügung. Zugelassen als Lieferanten werden ausschließlich Energielieferanten i.S.v. § 3 Nr. 35 EnWG. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
- Der Lieferant hat bei der Anmeldung zu der Plattform unter anderem seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner (nachfolgend „Kontaktdaten“) zu benennen, Angaben zu seinem Versorgungsportfolio zu machen sowie zu bestätigen, dass er die Plattform als Lieferant nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags des Lieferanten erfolgt durch biddingground. Nach erfolgreicher Registrierung und gegebenenfalls erforderlicher Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse erhält der Lieferant die Möglichkeit, auf die Plattform zuzugreifen. Die Authentifizierung und der Zugang zur Plattform erfolgen nach dem jeweils von biddingground vorgesehenen Verfahren.
- Mit der Zulassung des Lieferanten durch biddingground kommt ein Vertrag auf unbestimmte Zeit zwischen biddingground und dem Lieferanten zur Nutzung der Plattform durch den Lieferanten (nachfolgend „Dienstleistungsvertrag“) nach diesen AGB zustande.
- Nach der Zulassung und Einrichtung des Zugangs zur Plattform hat der Lieferant die Möglichkeit, weiteren von ihm autorisierten Personen eigene Zugangsberechtigungen einzuräumen und diese nach seinen Wünschen zu konfigurieren.
- biddingground behält sich vor, jederzeit die Identität des Lieferanten und seiner Mitarbeiter sowie deren Vertretungsberechtigung zu überprüfen und hierfür von dem Lieferanten entsprechende Nachweise zu fordern.
- Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm im Rahmen seiner Anmeldung zu der Plattform nach obenstehendem Abs. 2 gegenüber biddingground und den anderen Nutzern gemachten Kontaktdaten und sonstigen Angaben zutreffend und vollständig sind. Der Lieferant verpflichtet sich, biddingground alle Änderungen der bei der Anmeldung zu der Plattform benannten Kontaktdaten und bzgl. seines Versorgungsportfolios unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die von dem Lieferanten bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins nach Abs. 4 gemacht werden.
- Mit der Zulassung gemäß Abs. 2 stellt der Lieferant gegenüber biddingground und allen anderen Nutzern sicher, dass er bezüglich der von ihm übertragenen Daten hierzu datenschutzrechtlich berechtigt ist und stellt biddingground von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Lieferant die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch biddingground gemäß Datenschutzerklärung von biddingground unter https://biddingground.de/datenschutz informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden. biddingground verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für Zwecke des Plattformbetriebs, der Vertragsdurchführung, der IT-Sicherheit, der Missbrauchsprävention und der Abrechnung der Preise/Vergütung; nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Der Dienstleistungsvertrag zur Nutzung der Plattform durch den Lieferanten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen kündbar.
- Jede Partei hat das Recht, den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für biddingground insbesondere
a. der Verstoß eines Lieferanten gegen die Bestimmungen dieser AGB, der auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird;
b. der Verstoß des Lieferanten gegen das Umgehungsverbot aus § 9 Abs. 1;
c. die deliktische Handlung des Lieferanten oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
d. der Verzug des Lieferanten mit einer Zahlungspflicht um mehr als vier Wochen;
e. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von biddingground liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
3. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.
4. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Zahlung einer Vergütung nach den Regelungen in §§ 5 und 6 besteht unabhängig von der Beendigung des Dienstleistungsvertrages.
5. Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 3 erfolgen unter Beachtung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 14. biddingground teilt dem Lieferanten die wesentlichen Gründe der Maßnahme in Textform mit, soweit nicht gesetzliche Verbote oder überwiegende Sicherheits-/Missbrauchspräventionsinteressen entgegenstehen
§ 5 Vergütung
- Für die im Rahmen des Dienstleistungsvertrages von biddingground gegenüber dem Lieferanten zu erbringenden Leistungen zahlt der Lieferant an biddingground eine erfolgsabhängige Vergütung in Form einer Provision für
a. alle während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Lieferanten und Kunden über die Plattform abgeschlossenen Energieversorgungsverträge,
b. Folgegeschäfte und Nachbestellungen zu einem zwischen dem Lieferanten und einem Kunden über die Plattform abgeschlossenen Energieversorgungsvertrag, die während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Lieferanten und dem betreffenden Kunden abgeschlossen werden, sowie
c. aktive, stillschweigende oder automatische (auch mehrfache) Verlängerungen eines zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über die Plattform abgeschlossenen Energieversorgungsvertrages, unabhängig davon, ob die Verlängerung Gegenstand einer erneuten Ausschreibung des Kunden auf der Plattform war oder nicht.
2. Die Provision besteht in einem Cent-Betrag, der pro kWh tatsächlich von dem Lieferanten an den Kunden gelieferten Energie (Strom oder Gas) innerhalb des provisionsrelevanten Lieferzeitraumes zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt, zu zahlen ist. Die Höhe der jeweils zu zahlenden Provision / die Provisionssätze ist/sind auf der Plattform für den Lieferanten bei einer Teilnahme an der jeweiligen Ausschreibung einsehbar. Für Folgegeschäfte, Nachbestellungen und Vertragsverlängerungen gemäß Abs. 1 lit. b) und c) gilt der Provisionssatz, der für den ursprünglich über die Plattform abgeschlossenen Energieversorgungsvertrag vereinbart wurde.
3. Ein Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht nicht oder entfällt, wenn und soweit feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Die Nichtleistung des Kunden steht fest, wenn dem Lieferanten nach billigem Ermessen und bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer behördlicher oder gerichtlicher Maßnahmen gegen den Kunden nicht zumutbar ist. Der Nachweis, dass ein Kunde nicht leistet, gilt insbesondere als geführt, wenn auf Nachfrage des Lieferanten eine anerkannte Kreditauskunft bestätigt, dass eine Zwangsvollstreckung beim Kunden voraussichtlich nicht zur Befriedigung der Entgeltforderung und der damit verbundenen Kosten führen wird. Zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung eines Erfüllungsanspruchs gegen einen Kunden ist der Lieferant im Übrigen nur auf ausdrückliches Verlangen und bei angemessener Kostenbeteiligung von biddingground verpflichtet. Ein Anspruch auf Zahlung der Provision entfällt auch dann, sofern und soweit ein Energieversorgungsvertrag aus Gründen, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, storniert oder nicht erfüllt wird. Geht das von dem Kunden an den Lieferanten aufgrund des Energieversorgungsvertrages zu zahlende Entgelt nur teilweise ein, so hat biddingground nur einen Anspruch auf eine entsprechend anteilige Provision.
4. biddingground hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn feststeht, dass der Lieferant den Energieversorgungsvertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie er abgeschlossen ist, es sei denn, dass die vollständige oder teilweise Nichtausführung auf Umständen beruht, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind oder die vertraglich vorgesehene Ausführung nicht zumutbar ist.
§ 6 Abrechnung und Zahlung der Vergütung
- Der Lieferant wird jeweils 30 Tage nach Ablauf eines Vertragsjahres bzw. Abrechnungszeitraums für die zwischen dem Lieferanten und Kunden geschlossenen Verträge im Sinne von § 5 Abs. 1 über die entstandenen Ansprüche von biddingground auf Zahlung einer Provision eine Abrechnung in Textform gegenüber biddingground erteilen (nachfolgend „Provisionsabrechnung“). Die Provisionsabrechnung enthält eine nachvollziehbare Aufstellung der provisionsrelevanten Lieferzeiträume, die von dem Lieferanten an den Kunden innerhalb des provisionsrelevanten Lieferzeitraumes tatsächlich gelieferte Energie (Strom oder Gas) sowie die Höhe der Provision. Der Provisionsabrechnung liegen die gegenüber dem Kunden gelegten Verbrauchs- bzw. Endabrechnungen für die provisionsrelevanten Lieferzeiträume bei. Der Lieferant stellt sicher, dass Unterlagen nur in dem für die Provisionsabrechnung erforderlichen Umfang übermittelt werden. Nicht erforderliche personenbezogene Daten sollen nach Möglichkeit vor Übermittlung entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Die Übermittlung hat über die von biddingground vorgesehenen sicheren Übermittlungswege zu erfolgen.
- biddingground wird die Provisionsabrechnung unverzüglich prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Provisionsabrechnung gegenüber dem Lieferanten geltend machen.
- Die Provision aus der Provisionsabrechnung gemäß Abs. 1 wird jeweils am letzten Tag des Monats der Provisionsabrechnung zur Zahlung fällig.
- biddingground hat Anspruch auf die Zahlung eines Vorschusses auf die Provision in Höhe von 100 % der jeweiligen (voraussichtlichen) Jahresverbrauchsmenge des Kunden in kWh, die in der Ausschreibung von dem Kunden angegeben wurde. Der Vorschuss auf die Provision auf Grundlage der (voraussichtlichen) Jahresverbrauchsmenge des Kunden in kWh wird mit Abschluss der zwischen dem Lieferanten und Kunden geschlossenen Verträge gemäß § 5 Abs. 1 sowie bei Beginn jedes weiteren Vertragsjahres zur Zahlung fällig.
- Ergibt sich aus der Provisionsabrechnung, dass die Vorschusszahlung gemäß Abs. 4 den Provisionsanspruch von biddingground gemäß § 5 übersteigt, erfolgt eine Rückzahlung des überzahlten Betrages an den Lieferanten.
- Bereits an biddingground gezahlte Provisionen, für die kein Anspruch besteht, sind an den Lieferanten auf erstes Verlangen zurückzuzahlen.
§ 7 Nutzung der Plattform, Ausschreibungen, Abgabe von Angeboten und Vertragsabschlüsse
- Kunden haben auf der Plattform die Möglichkeit, Ausschreibungen über Energieversorgungsverträge über die Lieferung von Strom und Gas zu eröffnen und dabei Kriterien festzulegen, nach denen biddingground Lieferanten, die Nutzer der Plattform sind, zur Abgabe verbindlicher Angebote einlädt bzw. zur Teilnahme zulässt. Ausschreibungen können nur von Kunden eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot iSd § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) dar. Die Vertragsbedingungen des Energieversorgungsvertrages (insbesondere Energieart, technische Daten, Verbrauchs- und Abnahmestellen, voraussichtliche Jahresverbrauchsmengen, Lieferbeginn, Laufzeit, Liefer- und Zahlungsmodalitäten) werden dabei vom Kunden. Der Kunde hat dabei auch anzugeben, wer der Vorlieferant ist und wann der zwischen dem Kunden und dem Vorlieferanten geschlossene Energieversorgungsvertrag endet.
- Der Lieferant wird über die Plattform über eröffnete Ausschreibungen von Kunden nach den zwischen biddingground und dem Lieferanten vereinbarten Kriterien informiert und zur Teilnahme daran eingeladen. Der Lieferant hat jedoch keinen Anspruch auf Information über oder die Teilnahme an einer konkreten Ausschreibung. Die Auswahl der Lieferanten, die zu einer Ausschreibung eingeladen werden können, erfolgt anhand sachlicher Kriterien, die auf die Ausschreibungsparameter des Kunden bezogen sind (insbesondere Energieart, bei Strom auch Ökostromoptionen, Liefergebiet/Netzgebiet, Abnahmestellenstruktur, Lastprofil/Verbrauch, Lieferbeginn, Laufzeit, Bilanzkreis-/Prozessanforderungen, bisherige Teilnahmeaktivität, Flexibilität des Lieferanten sowie Kapazitäts- und Portfolioangaben des Lieferanten). biddingground kann die Anzahl der zu einer Ausschreibung eingeladenen Lieferanten aus organisatorischen, technischen oder qualitätsbezogenen Gründen begrenzen. Erfüllen mehr Lieferanten die vorgenannten Kriterien, kann biddingground eine Auswahl anhand weiterer sachlicher Kriterien treffen. Die Hauptparameter der Auswahl und deren relative Bedeutung sind unter https://biddingground.de/dsa beschrieben.
- biddingground kann Lieferanten per E-Mail über neue bzw. freigeschaltete Ausschreibungen benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält lediglich eine Referenz auf die Ausschreibung (z.B. Ausschreibungs-ID/Link) sowie den Namen des Kunden und die Energiemenge. Weitergehende Angaben, insbesondere zu Abnahmestellen, Verbrauchsprofilen oder sonstigen Detaildaten, werden über die E-Mail nicht übermittelt, sondern sind – soweit erforderlich – nur nach Login innerhalb der Plattform abrufbar. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Um Lieferanten die Abgabe eines Angebotes im Rahmen einer Ausschreibung zu erleichtern, führt die Plattform den Lieferanten durch alle Schritte zur Abgabe eines Angebotes und der dafür vom Lieferanten zu machenden Angaben und mitzuteilenden Daten mit entsprechenden Hinweisen für den Lieferanten.
- Lieferanten können Angebote in Bezug auf den ausgeschriebenen Energieversorgungsvertrag nur innerhalb der von dem Kunden vorgegebenen Laufzeit der Ausschreibung abgeben (nachfolgend „Abgabefrist“). Der Kunde bestimmt in der Ausschreibung, wie lange das Angebot des Lieferanten verbindlich sein muss (nachfolgend „Bindefrist“). Vor Ablauf der Abgabefrist kann der Lieferant sein Angebot jederzeit über die Plattform widerrufen. Ein Lieferant kann pro Ausschreibung nur ein Angebot abgeben, dabei jedoch mehrere Preispositionen für unterschiedliche Energiearten (Ökostrom) und/oder Laufzeiten aufführen (Angebotsvarianten).
- Das im Rahmen der Ausschreibung erfolgende Angebot eines Lieferanten ist eine bindende und nach Ablauf der Abgabefrist unwiderrufliche Erklärung zum Abschluss des von dem Kunden ausgeschriebenen Energieversorgungsvertrages.
- Der Lieferant stellt bei der Abgabe eines Angebots sicher, dass alle Angaben zu Preisen, Konditionen und Leistungen gegenüber dem Kunden korrekt, vollständig und transparent erfolgen. Hiervon ausgenommen ist die Höhe der von dem Lieferanten an biddingground gemäß §§ 5 und 6 zu zahlende Vergütung, die in dem Angebot nicht offengelegt werden darf. Der Preis, der in dem von dem Lieferanten unterbreiteten Angebot aufgeführt ist, enthält den Preis für die Energielieferung je kWh (bei Festpreisangeboten) bzw. der Handling Fee (Abwicklungsgebühr/Servicegebühr) je kWh (bei dynamischen Angeboten nach einem Börsenindex). Darin ist unter anderem die von dem Lieferanten an biddingground gemäß §§ 5 und 6 zu zahlende Vergütung enthalten. Sämtliche gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen, Netzentgelte und Konzessionsabgaben sowie sonstige aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben anfallende Zuschläge sind jedoch nicht Bestandteil des Angebotspreises. Der Lieferant stellt sicher, dass seine Angebotsdarstellung nicht irreführend ist und die für einen Vergleich wesentlichen preisbildenden Parameter klar erkennbar sind. Maßgeblich bleiben die vollständigen Lieferbedingungen des Energieversorgungsvertrages.
- biddingground stellt sicher, dass an einer von einem Kunden eröffneten Ausschreibung teilnehmende Lieferanten, die miteinander konkurrieren, keine Information über die Inhalte der abgegebenen Angebote der jeweiligen anderen Lieferanten erhalten.
- biddingground kann die Anzahl der Lieferanten, die zur Teilnahme an einer Ausschreibung eingeladen werden, begrenzen. Hierbei werden zunächst solche Lieferanten berücksichtigt, die anhand der vom Kunden vorgegebenen Ausschreibungsparameter (insbesondere Liefergebiet/Netzgebiet, Lieferzeitraum, Energieart sowie Preis- und Tarifparameter) grundsätzlich für die jeweilige Ausschreibung geeignet sind. Sofern die Anzahl geeigneter Lieferanten die von biddingground für die jeweilige Ausschreibung vorgesehene Anzahl übersteigt, kann biddingground eine Auswahl anhand sachlicher Kriterien treffen. Hierbei können insbesondere die Eignung für die jeweilige Ausschreibung sowie die bisherige Aktivität und Teilnahme auf der Plattform berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der dem Kunden angezeigten Angebote erfolgt grundsätzlich nach dem Preis für die Energielieferung je kWh (bei Festpreisangeboten) bzw. der Handling Fee je kWh (für dynamische Angebote nach einem Börsenindex), sofern nicht einzelne Angebote ausdrücklich als „Anzeige“ oder „gesponsert“ gekennzeichnet sind. Weitere Erläuterungen zu den Hauptparametern sind unter https://biddingground.de/Ranking-Transparenz beschrieben.
- Der Kunde sieht sämtliche nach Maßgabe von Abs. 9 von den Lieferanten abgegebenen Angebote erst nach Ablauf der Abgabefrist. Der Kunde ist frei in der Wahl, ob und welches der Angebote der Lieferanten er annehmen möchte. Der Energieversorgungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot eines Lieferanten durch Bestätigung des entsprechenden Buttons auf der Plattform bezuschlagt. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Rahmen einer Ausschreibung kann der Kunde nur ein Angebot bzw. eine Angebotsvariante eines Lieferanten annehmen.
- Eine Annahme eines Angebots durch den Kunden nach Ablauf der Bindefrist ist ausgeschlossen.
- Der Lieferant wird über die Plattform unverzüglich über die Bezuschlagung eines Angebots durch den Kunden informiert. Sofern von dem Lieferanten gewünscht, wird biddingground dem Kunden über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Link den zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Energieversorgungsvertrag im pdf-Format zur Verfügung stellen, das von dem Kunden schriftlich, mittels elektronischer Signatur oder in Textform bestätigt oder von den Nutzern als Vertragsparteien des Energieversorgungsvertrages (elektronisch) unterzeichnet werden kann. Eine rechtliche Prüfung, Anpassung an Einzelfälle oder Gewähr für rechtliche Wirksamkeit/Angemessenheit des Energieversorgungsvertrages übernimmt biddingground nicht.
- Der Lieferant verpflichtet sich, im Falle einer Angebotsannahme durch den Kunden unverzüglich alle zur Durchführung des Lieferantenwechsels erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere, soweit erforderlich, die Anmeldung der Abnahmestellen beim zuständigen Netzbetreiber sowie die rechtzeitige Veranlassung der Kündigung des bestehenden Energieversorgungsvertrages unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfristen, sofern diese nicht durch den Kunden selbst erfolgt.
- Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Lieferanten oder Mitarbeiter-Logins sind dem Lieferanten grundsätzlich zuzurechnen. Lieferanten sind für alle selbst oder ihre Mitarbeiter auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich.
- Der Lieferant erkennt an, dass für alle Angebote, Bezuschlagungen und sonstigen Transaktionen auf der Plattform sowie für Laufzeiten der Ausschreibungen, Abgabefristen und Bindefristen von Angeboten ausschließlich die auf der Plattform angezeigte Systemuhrzeit maßgeblich ist. Das System der Plattform hinterlegt entsprechende Zeitstempel als Nachweis.
- biddingground behält sich das Recht vor, eröffnete Ausschreibungen und Angebote vor ihrem Erscheinen auf der Plattform zur Sicherheit seiner Nutzer zu verifizieren. Eine Verifizierung erfolgt freiwillig und anlassbezogen und begründet keine Pflicht von biddingground, sämtliche Inhalte der eröffneten Ausschreibungen oder Angebote zu überprüfen. Sie stellt keine inhaltliche Freigabe oder Empfehlung dar. Ist eine Verifizierung nicht möglich, kann biddingground die Eröffnung der Ausschreibung oder die Übermittlung des Angebots ablehnen.
- biddingground behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Lieferanten geschlossenen Dienstleistungsvertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. biddingground wird die Lieferanten über die Änderungen entsprechend rechtzeitig informieren.
§ 8 Abwicklung und Durchführung der auf der Plattform geschlossenen Verträge, Informationspflichten des Lieferanten
- Die Abwicklung von auf der Plattform geschlossenen Energieversorgungsverträgen ist alleinige Angelegenheit der Nutzer. biddingground übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Energieversorgungsverträge gegenüber den Nutzern als Vertragsparteien weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen. biddingground trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern als Vertragsparteien zustande gekommenen Energieversorgungsverträge zu sorgen.
- biddingground kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Kunden übernehmen. Bei Zweifeln ist der Lieferant gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Kunden zu informieren.
- Der Lieferant verpflichtet sich, biddingground einmal zu Beginn eines Kalenderjahres über den Abschluss, die Ausführung und die Beendigung der zwischen dem Lieferanten und Kunden geschlossenen Verträge im Sinne von § 5 Abs. 1 sowie die tatsächliche Menge (in kWh) der von dem Lieferanten an den Kunden innerhalb des provisionsrelevanten Lieferzeitraumes gelieferten Energie (Strom oder Gas) in Textform zu informieren. Die hierzu erforderliche datenschutzrechtliche Information der Ansprechpartner der Kunden erfolgt im Rahmen der jeweiligen Datenschutzinformationen der beteiligten Parteien. Eine Einwilligung des Kunden ist nur einzuholen, soweit dies im Einzelfall nach anwendbarem Datenschutzrecht erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Der Lieferant verpflichtet sich, gegenüber den Kunden die Höhe der von dem Lieferanten an biddingground nach §§ 5 und 6 zu zahlenden Vergütung nicht offenzulegen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine Offenlegung verlangen.
§ 9 Umgehungsverbot und Vertragsstrafe
- Wurde der Lieferant über eine Ausschreibung eines Kunden auf der Plattform informiert, darf der Lieferant während einer laufenden Ausschreibung sowie bis zum Ablauf von 24 Monaten nach dem Ende des über die Plattform ausgeschriebenen Lieferzeitraums keinen Kontakt zu dem ausschreibenden Kunden mit dem Ziel aufnehmen, den Abschluss oder die Anbahnung eines Energieversorgungsvertrages über die Lieferung von Strom oder Gas außerhalb der Plattform herbeizuführen, es sei denn, der Kunde hat außerhalb der Plattform eine direkte Anfrage hierzu an den Lieferanten gestellt. Der Lieferant hat in diesem Fall auf Verlangen von biddingground geeignete Nachweise über eine außerhalb der Plattform erfolgte direkte Anfrage des Kunden vorzulegen (z. B. E-Mail-Korrespondenz), soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und erforderlich ist.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Abs. 1 ist der Lieferant zur Zahlung einer Vertragsstrafe an biddingground verpflichtet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Einzelfall nach billigem – gerichtlich überprüfbarem – Ermessen durch biddingground zu bestimmen. Die Vertragsstrafe beträgt höchstens EUR 30.000,00 im Einzelfall und für alle denkbaren Fälle insgesamt nicht mehr als EUR 300.000,00. Bei der Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe im Einzelfall hat biddingground die Schwere der Vertragsverletzung einschließlich der bei ihr drohenden oder eingetretenen Schadenshöhe, die Schwere des Verschuldens des Lieferanten, die wirtschaftliche Lage des Lieferanten und die mit der Vertragsstrafe verbundene Zwecksetzung als Abschreckungs-, Druck-, oder Sicherungsmittel angemessen zu berücksichtigen. biddingground behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs-, und Schadensersatzansprüchen unter vollständiger Anrechnung der Vertragsstrafe vor.
§ 10 Pflichten des Lieferanten, Sperrung und Ausschluss von der Plattform
- Der Lieferant ist verpflichtet,
a. die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Login-/Zugangs-Daten und Passwörtern;
b. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen biddingground umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen
c. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf der Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Lieferanten erforderlich ist;
d. Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen;
e. als Energieversorger die jeweils auf ihn anwendbaren energiewirtschaftlichen sowie regulatorischen Anforderungen für Energielieferungen (im Bereich Strom und Gas) einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung des Energiewirtschaftsgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen sowie Branchenstandards in der Energiewirtschaft.
2. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Lieferant verpflichtet sich, biddingground alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus biddingground von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Lieferanten gegen biddingground geltend machen.
3. biddingground ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, Angebote zu sperren oder den Zugang des Lieferanten zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu beschränken, wenn ein Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht vorliegt oder ein hinreichender Verdacht eines solchen Verstoßes besteht und die Maßnahme zur Missbrauchsabwehr oder Gefahrenprävention erforderlich ist.
4. biddingground teilt dem Lieferanten die wesentlichen Gründe der Maßnahme in Textform mit („Begründungsmitteilung“), soweit dem keine gesetzlichen Verbote oder überwiegende Sicherheits-/Missbrauchspräventionsinteressen entgegenstehen.
5. Der Lieferant kann gegen Maßnahmen nach Abs. 3 innerhalb der Frist nach § 14 Beschwerde einlegen.
6. Alle Login-/Zugangs-Daten sind individualisiert und dürfen nur von dem jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Lieferant ist verpflichtet, Login-/Zugangs-Daten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Lieferant biddingground hierüber unverzüglich informieren. Sobald biddingground von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird biddingground den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. biddingground behält sich das Recht vor, Login-/Zugangs-Daten eines Lieferanten zu ändern; in einem solchen Fall wird biddingground den Lieferanten hierüber unverzüglich informieren.
§ 11 Haftung und Gewährleistung von biddingground
- Ansprüche des Lieferanten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Lieferanten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von biddingground, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Als vertragswesentliche Pflichten gelten insbesondere die in § 2 Abs. 4 aufgeführten Pflichten von biddingground.
- Über die Plattform abgeschlossene Energieversorgungsverträge bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. biddingground ist nicht an dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Lieferanten beteiligt. Daher treffen biddingground auch keine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis.
- Für von biddingground nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt biddingground keine Haftung.
- Für den Verlust von Daten haftet biddingground nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Lieferanten nicht vermeidbar gewesen wäre.
- Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von biddingground auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch einen Nutzer verursacht worden sind.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von biddingground.
- Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites oder Dienste Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet biddingground weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet biddingground nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
- Für von Nutzern eingestellte Informationen haftet biddingground nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Vermittlungsdienste. biddingground haftet insbesondere nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter, solange biddingground keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat und nach Erlangung der Kenntnis unverzüglich tätig wird, um den Zugang zu den Informationen zu sperren oder sie zu entfernen. Näheres zum Meldeverfahren ergibt sich aus § 14. Als rechtswidrige Inhalte gelten sämtliche Informationen, die nicht mit dem Recht der Europäischen Union oder dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vereinbar sind.
§ 12 Fremde Inhalte
- Den Lieferanten ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
- biddingground macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Lieferant garantiert biddingground und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Angeboten gemachten Angaben und Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
- biddingground behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese rechtswidrig im Sinne von § 11 Abs. 8 Satz 3 dieser AGB sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Im Falle des Verdachts von Straftaten, die eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit von Personen darstellen, behält sich biddingground das Recht vor, den Verdacht den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Soweit biddingground im Rahmen gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen personenbezogene Daten offenlegt, erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Meldungen rechtswidriger Inhalte können Nutzer über das Verfahren nach § 14 einreichen.
- Der Lieferant wird biddingground von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen biddingground wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Lieferanten auf der Plattform abgegebenen Angebote und/oder eingestellten Inhalte geltend machen, sofern der Lieferant diese zu vertreten hat. Der Lieferant übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von biddingground einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 13 Datenschutz
- biddingground trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Plattform und der Datenverarbeitung nach dem Stand der Technik, insbesondere Transportverschlüsselung (TLS) für die Datenübertragung, Zugriffskontrollen sowie Maßnahmen zur Integrität und Verfügbarkeit. Eine absolute Sicherheit kann gleichwohl nicht gewährleistet werden. Der Lieferant bleibt verpflichtet, eigene Endgeräte, Zugänge und Passwörter angemessen zu schützen.
- biddingground darf Nutzungs- und Prozessdaten der Plattform zu Zwecken der Qualitätssicherung, Fehleranalyse, Produktverbesserung und statistischen Auswertung verarbeiten. Soweit hierfür Daten anonymisiert werden, erfolgt eine Nutzung ausschließlich in anonymisierter Form. Soweit eine Anonymisierung nicht möglich ist, richtet sich die Verarbeitung nach der Datenschutzerklärung.
- Zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages und der Plattformfunktionen verarbeitet biddingground insbesondere Registrierungs-, Kontakt- und Abrechnungsdaten des Lieferanten, Angaben zum Versorgungsportfolio, Angebots- und Ausschreibungsdaten (einschließlich Preis- und Konditionsangaben), Kommunikations- und Protokolldaten (z.B. Zeitstempel) sowie Daten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abrechnung von Energieversorgungsverträgen zwischen Lieferant und Kunden anfallen, soweit die Verarbeitung zu der Vertragsdurchführung, der Abrechnung der Vergütung, der Missbrauchsprävention oder dem Support erforderlich ist.
- Die Parteien bleiben für ihre jeweiligen Verarbeitungen eigenständig Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- biddingground wird im Übrigen alle den Lieferanten betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser AGB verwenden. biddingground behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn biddingground aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Lieferanten offenlegen muss.
- Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von biddingground unter https://biddingground.de/datenschutz verwiesen.
- Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG darf biddingground im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gemäß den Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 14 Kontaktstelle, Meldeverfahren und Beschwerdemanagementsystem
- biddingground unterhält eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer zur direkten und schnellen elektronischen Kommunikation (Art. 12 DSA) sowie eine Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA). Die Kontaktstellen sind wie folgt erreichbar:
- Nutzer-Kontaktstelle: bidteam@biddingground.de
- Behörden-Kontaktstelle: bidteam@biddingground.de
- Weitere Informationen sind unter www.biddingground.de/dsa abrufbar.
- Nutzer können rechtswidrige Inhalte auf der Plattform oder sonstige Verstöße gegen diese AGB per E-Mail an bidteam@biddingground.de melden. Meldungen sollen eine hinreichende Begründung enthalten und die betroffene Stelle eindeutig bezeichnen (z.B. Ausschreibungs-ID, Angebots-ID, Link/URL, ggf. Screenshot/Dateiname sowie Zeitpunkt).
- biddingground prüft Meldungen unverzüglich und trifft – soweit erforderlich – Maßnahmen nach Maßgabe dieser AGB.
- Gegen Entscheidungen von biddingground über Maßnahmen (z.B. Entfernung von Inhalten, Sperrung, Einschränkung) kann der betroffene Nutzer innerhalb von sechs Monaten Beschwerde per E-Mail an bidteam@biddingground.de einlegen. Die Beschwerde wird zeitnah, sorgfältig und durch qualifiziertes Personal überprüft (Art. 20 DSA).
- Unbeschadet gesetzlicher Rechte kann biddingground – soweit angeboten – die Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung ermöglichen. Einzelheiten unter www.biddingground.de/dsa.
- Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-VO) auf einzelne Konstellationen ausnahmsweise Anwendung findet, gelten die in diesem § 12 beschriebenen Verfahren entsprechend.
§ 15 Übertragung, Abtretung und Aufrechnung
- Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Lieferanten aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground an Dritte ist ausgeschlossen.
- Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
- Ein Aufrechnungsrecht des Lieferanten besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB bleibt unberührt. Die Aufrechnung bleibt auch mit solchen Gegenforderungen zulässig, die auf einer Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus dem Dienstleistungsvertrag mit biddingground beruhen.
§ 16 Nutzungsrecht an Unternehmenskennzeichen
Der Lieferant räumt biddingground das Recht ein, den Lieferanten mit dessen Unternehmensnamen sowie dessen Firmenlogo inkl. eines Links zur Webseite des Lieferanten unentgeltlich auf der Plattform als Kooperationspartner aufzuführen. Eine Nutzung darf nicht den Eindruck einer Partnerschaft, Zertifizierung oder Empfehlung erwecken. Der Lieferant räumt biddingground auch das Recht ein, den Unternehmensnamen und das Firmenlogo des Lieferanten unentgeltlich zu Marketingzwecken zu nutzen. Der Lieferant kann der Aufführung auf der Plattform als Kooperationspartner und der Nutzung von dessen Unternehmenskennzeichen durch biddingground jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Textform widersprechen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).
- Ist der Lieferant Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem biddingground und dem Lieferanten nach Wahl von biddingground Leipzig, Deutschland, oder der Sitz des Lieferanten. Für Klagen gegen den biddingground ist in diesen Fällen jedoch Leipzig, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.