Kündigung & Netzanmeldung beim Lieferantenwechsel – einfach erklärt.
Fragen über Fragen
Wer kündigt den laufenden Vertrag?
Unabhängig davon, ob ein laufender Strom- oder Gasvertrag bereits von Ihrem Unternehmen gekündigt wurde oder nicht: Die Kündigung übernimmt immer der neue Lieferant. Dies ist im deutschen Energiemarkt Standard und erfolgt vollautomatisiert über sogenannte UTILMD-Nachrichten im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) zwischen den Marktteilnehmern.
Auf biddingground wird im Rahmen der Energieausschreibung das Vertragsende beim Vorlieferanten abgefragt. Der neue Versorger nutzt diese Information, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Kündigung einzuleiten – unabhängig davon, ob es sich zuvor um einen Tarifvertrag oder einen Sondervertrag handelte. Damit entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie.
Warum eine Kündigungsvollmacht notwendig ist.
Damit der neue Versorger kündigen darf, ist eine vertragliche Vollmacht notwendig. Diese wird im Rahmen des Lieferantenvertrags erteilt. Mit Vertragsabschluss erhält der neue Anbieter die rechtliche Befugnis, den bestehenden Vertrag im Namen des Kunden zu beenden. Das stellt sicher, dass der Lieferantenwechsel reibungslos und fristgerecht verläuft.
Was passiert ohne Folgevertrag?
Wenn ein Unternehmen oder Gewerbe zum Ende seines Sonderkundenvertrags keinen neuen Strom- oder Gasliefervertrag abschließt, fällt er automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung – je nach Region meist durch das örtlich zuständige Energieversorgungsunternehmen. Diese Versorgung ist jedoch in der Regel deutlich teurer, da keine individuellen Konditionen vereinbart sind. Zudem gelten in der Ersatzversorgung äußerst kurze Kündigungsfristen – häufig nur 14 Tage –, was zu zusätzlicher Unsicherheit führt. Um dies zu vermeiden, sollte rechtzeitig ein Folgeversorger ausgewählt und beauftragt werden – etwa über biddingground.
Komplexe Verbrauchsstrukturen einfach bündeln.
Auch bei mehreren Standorten oder Objekten mit unterschiedlichen Lieferverträgen, Versorgern und Kündigungsfristen sorgt biddingground für einen reibungslosen Ausschreibungsprozess. Abnahmestellen können zentral in einer Ausschreibung gebündelt werden – unabhängig davon, ob sie bislang getrennt beliefert wurden oder unterjährigen Vertragslaufzeiten unterliegen. Das spart Aufwand und ermöglicht eine gezielte Mengenkonsolidierung für bessere Einkaufskonditionen. Gleichzeitig bleibt die Verwaltung flexibel: Für jede Abnahmestelle lassen sich individuelle Parameter wie Rechnungsempfänger, Ansprechpartner oder Lieferzeitraum definieren – ideal für Hausverwaltungen, Konzerne oder expandierende Unternehmen. So wird auch bei komplexen Verbrauchsstrukturen die Energiebeschaffung effizient, transparent und einfach steuerbar.
Technische Fristen beim Lieferantenwechsel.
Ein Lieferantenwechsel ist technisch frühestens 10 bis 14 Werktage nach der Beauftragung möglich. Das liegt an marktregulatorischen Vorgaben sowie an der Bearbeitungszeit der Netzbetreiber. biddingground berücksichtigt diese Fristen automatisch bei der Ausschreibung und ermöglicht eine fristgerechte Planung – selbst bei kurzfristigen Wechseln oder unterjährigen Vertragsstarts.
Netzanmeldung – Aufgabe des Versorgers.
Die Netzanmeldung, also die formale Registrierung des Kunden beim zuständigen Netzbetreiber, wird ebenfalls vom neuen Lieferanten übernommen. Auch dieser Schritt erfolgt automatisch über den digitalen Datenaustausch im Energiemarkt. Für den Kunden bedeutet das: Weder Kündigung noch Netzprozess erfordern eigenes Handeln – biddingground und der ausgewählte Versorger übernehmen alles.
Fazit: Einfach wechseln – biddingground macht’s möglich.
Der Wechselprozess ist heute standardisiert, digital und sicher. Mit biddingground behalten Unternehmen den Überblick und erhalten automatisch eine rechtssichere Dokumentation aller Prozessschritte – vom Ausschreibungsverlauf bis zur Lieferbestätigung des neuen Lieferanten.
Starten Sie jetzt Ihre Ausschreibung und vermeiden teure Versorgungslücken.
Ihre Fragen – unsere Antworten.
Nein, die Kündigung übernimmt automatisch der neue Versorger – unabhängig davon, ob es sich um einen Tarifvertrag oder einen Sonderkundenvertrag handelt. Dieser Prozess läuft über sogenannte UTILMD-Nachrichten im Hintergrund und erfordert kein eigenes Zutun.
Damit der neue Versorger den bestehenden Vertrag im Namen des Kunden kündigen darf, wird im neuen Liefervertrag eine Kündigungsvollmacht erteilt. Ohne diese Vollmacht ist kein automatischer Wechsel möglich.
Auch die Netzanmeldung läuft vollautomatisch – über die Marktkommunikation zwischen dem neuen Versorger und dem Netzbetreiber. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Mit biddingground können Sie beliebig viele Abnahmestellen in einer Ausschreibung bündeln – auch wenn diese bisher von unterschiedlichen Versorgern beliefert wurden. Das spart Zeit und ermöglicht eine zentrale Bündelung der Energiemengen, um bessere Konditionen zu erzielen. Trotzdem bleibt die Abwicklung flexibel: Für jede Abnahmestelle können eigene Rechnungsempfänger, Lieferzeiträume und Ansprechpartner hinterlegt werden – ideal für Hausverwaltungen, Konzerne oder Franchisebetriebe.
Nein, die Kündigung übernimmt automatisch der neue Versorger – unabhängig davon, ob es sich um einen Tarifvertrag oder einen Sonderkundenvertrag handelt. Dieser Prozess läuft über sogenannte UTILMD-Nachrichten im Hintergrund und erfordert kein eigenes Zutun.
Damit der neue Versorger den bestehenden Vertrag im Namen des Kunden kündigen darf, wird im neuen Liefervertrag eine Kündigungsvollmacht erteilt. Ohne diese Vollmacht ist kein automatischer Wechsel möglich.
Auch die Netzanmeldung läuft vollautomatisch – über die Marktkommunikation zwischen dem neuen Versorger und dem Netzbetreiber. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Mit biddingground können Sie beliebig viele Abnahmestellen in einer Ausschreibung bündeln – auch wenn diese bisher von unterschiedlichen Versorgern beliefert wurden. Das spart Zeit und ermöglicht eine zentrale Bündelung der Energiemengen, um bessere Konditionen zu erzielen. Trotzdem bleibt die Abwicklung flexibel: Für jede Abnahmestelle können eigene Rechnungsempfänger, Lieferzeiträume und Ansprechpartner hinterlegt werden – ideal für Hausverwaltungen, Konzerne oder Franchisebetriebe.