Code of Conduct
Neutralität, Vertraulichkeit und fairer Wettbewerb
1. Präambel
Die biddingground Deutschland GmbH versteht sich als unabhängige digitale Plattform für die Ausschreibung und den Vergleich von Energielieferverträgen.
Unser Ziel ist es, Unternehmen eine transparente, faire und diskriminierungsfreie Energiebeschaffung zu ermöglichen. Dabei schaffen wir die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen echten Wettbewerb zwischen Energielieferanten, ohne selbst Marktteilnehmer zu sein.
Dieser Code of Conduct beschreibt die Grundsätze, nach denen biddingground handelt, und schafft Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie allen für biddingground tätigen Personen.
Der Code of Conduct gilt für die Geschäftsführung, Gesellschafter, Mitarbeitende, freie Mitarbeitende sowie alle sonstigen Personen, die im Auftrag oder im Namen der biddingground Deutschland GmbH tätig werden.
2. Neutralität der Plattform
biddingground ist eine unabhängige Ausschreibungsplattform.
Das Unternehmen ist weder Energieversorger noch Energiehändler und nimmt nicht selbst am Wettbewerb um Energielieferverträge teil. biddingground gibt keine Angebote für Energielieferungen ab und verfolgt auch künftig nicht das Ziel, selbst als Lieferant am Energiemarkt tätig zu werden.
Alle Entscheidungen erfolgen unabhängig und ausschließlich im Interesse einer transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Durchführung der jeweiligen Ausschreibung.
biddingground trifft keine Entscheidungen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und spricht keine Beschaffungsempfehlungen aus. Die Entscheidung über die Vergabe eines Energieliefervertrags obliegt ausschließlich dem ausschreibenden Kunden. biddingground stellt hierfür ausschließlich die neutrale, transparente und diskriminierungsfreie Infrastruktur für die Durchführung und den Vergleich von Ausschreibungen bereit.
3. Grundsatz des fairen Wettbewerbs
biddingground fördert einen offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb zwischen geeigneten Energielieferanten.
Ziel der Plattform ist es, vergleichbare Angebotsbedingungen zu schaffen und dadurch marktgerechte Beschaffungsergebnisse zu ermöglichen.
biddingground greift weder in den Wettbewerb zwischen den Lieferanten ein noch beeinflusst das Ausschreibungsergebnis zugunsten einzelner Marktteilnehmer.
4. Gleichbehandlung aller Lieferanten
Alle zur Teilnahme eingeladenen Lieferanten erhalten die für die jeweilige Ausschreibung erforderlichen Informationen auf einer einheitlichen Grundlage.
Die Auswahl der einzuladenden Lieferanten erfolgt ausschließlich anhand vorab definierter, objektiver und nachvollziehbarer Kriterien. Hierzu zählen insbesondere die grundsätzliche Lieferfähigkeit, das jeweilige Liefergebiet, die angebotene Produktart, die technische oder vertragliche Eignung sowie weitere ausschreibungsbezogene Anforderungen des Kunden.
Soweit die Anzahl geeigneter Lieferanten die für eine Ausschreibung vorgesehene Teilnehmerzahl übersteigt, erfolgt die Auswahl nach transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien, beispielsweise durch eine neutrale Rotation oder vergleichbare objektive Auswahlmechanismen.
Kein Lieferant erhält ohne sachlichen Grund bevorzugten Zugang zu Ausschreibungen, zusätzlichen Informationen oder sonstigen Wettbewerbsvorteilen.
Angebote werden ausschließlich entsprechend den vom Kunden festgelegten Ausschreibungsbedingungen abgegeben und bewertet.
5. Vertraulicher Umgang mit Informationen und Ausschreibungsdaten
biddingground behandelt sämtliche Kunden-, Lieferanten- und Ausschreibungsinformationen vertraulich und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit.
Nicht anonymisierte Angebotsdaten, Preisstellungen, Kalkulationsansätze, Lieferantenstrategien sowie sonstige wettbewerbssensible Informationen einzelner Marktteilnehmer werden nicht an andere Marktteilnehmer weitergegeben oder offengelegt, soweit hierdurch Rückschlüsse auf die Identität, Kalkulation, Preisbildung oder Angebotsstrategie eines einzelnen Marktteilnehmers möglich wären.
Die im Rahmen einer Ausschreibung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung der jeweiligen Ausschreibung verarbeitet.
Zur Förderung von Transparenz und Wettbewerb kann biddingground den an einer Ausschreibung beteiligten Lieferanten nach Abschluss des Vergabeverfahrens anonymisierte Informationen über das Ausschreibungsergebnis zur Verfügung stellen. Dies kann insbesondere anonymisierte Preisstellungen, Rangfolgen, Preisabstände, Angebotsstrukturen oder vergleichbare Ergebnisdaten umfassen. Dabei wird sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Lieferanten oder deren individuelle Angebotsstrategien möglich sind.
Darüber hinaus ist biddingground berechtigt, anonymisierte und/oder aggregierte Markt-, Preis-, Ausschreibungs- und Metadaten statistisch auszuwerten, aufzubereiten und zur Weiterentwicklung der Plattform, zur Erstellung von Marktanalysen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder Dritten bereitzustellen, sofern hierdurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen von Kunden oder Lieferanten beeinträchtigt werden.
Voraussetzung ist stets, dass keine Identifikation einzelner Kunden, Lieferanten, Ausschreibungen oder sonstiger Marktteilnehmer möglich ist und keine vertraulichen Einzelinformationen offengelegt werden.
Eine Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen zugunsten einzelner Kunden, Lieferanten oder sonstiger Dritter erfolgt nicht.
6. Organisatorische Unabhängigkeit und Informationsschutz
biddingground verpflichtet sich, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden oder angemessen zu steuern.
Personen, die aufgrund weiterer beruflicher Tätigkeiten, Organfunktionen oder gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen potenziellen Interessenkonflikten unterliegen könnten, sind verpflichtet,
- bestehende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen,
- Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuhalten,
- wettbewerbssensible Informationen ausschließlich für den jeweils vorgesehenen Geschäftszweck zu verwenden,
- Informationen nicht zugunsten Dritter oder einzelner Marktteilnehmer zu nutzen oder weiterzugeben,
- organisatorische Trennungen zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen konsequent einzuhalten sowie
- jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, die Neutralität der Plattform oder das Vertrauen der Marktteilnehmer in einen fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen.
biddingground trifft geeignete organisatorische Maßnahmen, um einen unzulässigen Informationsfluss zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen oder gegenüber Dritten zu verhindern.
Hierzu gehören insbesondere geeignete organisatorische Zuständigkeiten, Berechtigungskonzepte sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen.
7. Datensicherheit
biddingground schützt vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
Zugriffe auf Daten und Systeme werden ausschließlich im erforderlichen Umfang gewährt und orientieren sich an den jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Need-to-know-Prinzip) und regelmäßig überprüft.
Die Verarbeitung von Kunden-, Lieferanten- und Ausschreibungsdaten erfolgt ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen und ausschließlich für den jeweiligen Geschäftszweck.
8. Integrität und Compliance
biddingground verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie zu einem integren, transparenten und verantwortungsvollen Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.
Jede für biddingground tätige Person trägt Verantwortung für die Einhaltung dieses Code of Conduct und wirkt darauf hin, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.
9. Meldung von Verstößen
biddingground fördert eine offene und verantwortungsvolle Unternehmenskultur. Alle für biddingground tätigen Personen sowie externe Geschäftspartner sind aufgefordert, tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen diesen Code of Conduct, gesetzliche Vorschriften oder Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte unverzüglich zu melden.
Hinweise können vertraulich an compliance@biddingground.de gerichtet werden.
Jeder Hinweis wird sorgfältig, objektiv und vertraulich geprüft. Personen, die Hinweise in gutem Glauben abgeben, dürfen hierdurch keine Benachteiligung erfahren. Missbräuchliche oder wissentlich falsche Meldungen sind unzulässig.
10. Schlussbestimmungen
Dieser Code of Conduct ist verbindlicher Bestandteil der Unternehmensgrundsätze der biddingground Deutschland GmbH.
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für dessen Umsetzung und regelmäßige Überprüfung. Der Code of Conduct wird bei Bedarf an rechtliche, organisatorische oder technische Entwicklungen angepasst.
Alle für biddingground tätigen Personen sind verpflichtet, die Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten.