Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

für die Nutzung der Plattform der biddingground Deutschland GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der biddingground Deutschland GmbH (nachfolgend „biddingground“ genannt) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zur digitalen Energiebeschaffung.

§ 2 Leistungen von biddingground

biddingground bietet Unternehmen Zugang zu einer digitalen Plattform zur Durchführung von Energieausschreibungen. biddingground tritt hierbei ausschließlich als Vermittler von Energielieferverträgen auf und wird selbst nicht Vertragspartner der Energielieferung.

§ 3 Leistungsmodelle und Preise

biddingground bietet folgende Leistungspakete an:

bidBasic: kostenfrei

bidPlus: 399 € pro Jahr (Bruttopreis inkl. MwSt.)

bidEnterprise: 4.499 € pro Jahr (Bruttopreis inkl. MwSt.)

Die Details zu den jeweiligen Leistungspaketen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Paketübersicht auf der Website von biddingground.
biddingground behält sich vor, die Inhalte und Funktionen der angebotenen Pakete jederzeit anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Vergütung und Zahlungen

Die Nutzung von bidBasic ist kostenfrei. biddingground behält sich vor, für vermittelte Energielieferverträge eine Vermittlungszahlung von den jeweiligen Energielieferanten zu erhalten. Diese Zahlung kann separat zwischen biddingground und dem jeweiligen Energielieferanten vereinbart werden und hat keinen Einfluss auf die für den Kunden geltenden Preise und Konditionen.

Die Vergütung für kostenpflichtige Pakete (bidPlus und bidEnterprise) wird unmittelbar bei Buchung fällig und ist sofort zahlbar.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

Durch die Annahme eines Energieangebots über die biddingground-Plattform gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Energieliefervertrags gegenüber dem ausgewählten Energieversorger ab. 

biddingground informiert daraufhin den Energieversorger und übermittelt die zur Vertragserstellung erforderlichen Daten. Der finale Energieliefervertrag wird dem Kunden zur Unterschrift bereitgestellt. biddingground wird dabei nicht Vertragspartner des Energieliefervertrags.  

Der Kunde verpflichtet sich, den Vertrag, soweit dieser inhaltlich dem auf der Plattform angenommenen Angebot entspricht, zeitnah zu unterzeichnen. biddingground weist darauf hin, dass eine Angebotsannahme ohne anschließende Vertragserfüllung zu wirtschaftlichen Nachteilen beim Energieversorger führen kann. In solchen Fällen behält sich biddingground vor, den Kunden von weiteren Ausschreibungen auszuschließen. 

Darüber hinaus können dem Energieversorger durch ein vertragswidriges Verhalten des Kunden – insbesondere bei Nichtunterzeichnung oder falscher Angabe des Lieferbeginns – Schadensersatzansprüche entstehen. 

§ 6 Lieferbeginn und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die in der angelegten Ausschreibung gewählten Lieferstellen zum jeweils angegebenen Lieferbeginn durch den ausgewählten Energieversorger beliefert werden können. 

biddingground übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Verzögerungen oder das Nichtzustandekommen der Belieferung durch den ausgewählten Energieversorger. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Belieferung scheitert oder verspätet erfolgt, weil der Kunde unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht hat (z. B. zum Vorlieferanten, zur Vertragslaufzeit, zu Zählpunkten) oder erforderliche Mitwirkungen unterlassen wurden (z. B. keine rechtzeitige Kündigung oder Unterschrift). 

Der Kunde erkennt an, dass dem Energieversorger bei Angebotsannahme wirtschaftliche Verpflichtungen entstehen können (z. B. Energiebeschaffung, Reservierungen in Bilanzkreisen). 

Kommt der Energieliefervertrag infolge eines Fehlverhaltens oder Unterlassens des Kunden nicht zustande oder kann der Lieferbeginn nicht realisiert werden, kann der Energieversorger Schadensersatzansprüche direkt gegenüber dem Kunden geltend machen. 

Der Kunde verpflichtet sich, biddingground alle zur Belieferung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. biddingground übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkte realisierbar sind, insbesondere wenn für die Anmeldung von Lieferstellen notwendige Informationen nicht vollständig oder verspätet vorliegen. 

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, die Plattform nur für eigene Zwecke zu nutzen und keine missbräuchlichen oder manipulativen Ausschreibungen durchzuführen.

biddingground behält sich das Recht vor, Kunden bei Verstößen gegen diese AGB, insbesondere bei Falschangaben oder missbräuchlicher Nutzung der Plattform, ganz oder teilweise von der Nutzung auszuschließen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Die Nutzung von bidBasic ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die kostenpflichtigen Pakete bidPlus und bidEnterprise haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

biddingground haftet nicht für die Vertragserfüllung durch Energielieferanten. Die Auswahl und Entscheidung über den Abschluss eines Energieliefervertrages obliegt ausschließlich dem Kunden.

biddingground übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von Dritten (insbesondere Energieversorgern) bereitgestellten Informationen. Für Ausfälle oder Unterbrechungen der Plattform haftet biddingground nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

biddingground ist bemüht, einen jederzeit störungsfreien Betrieb der Plattform sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit. Wartungszeiten und Zeiten, in denen das System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von biddingground liegen, nicht erreichbar ist, können auftreten.

§ 10 Datenschutz

biddingground verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 11 Einwilligung in Datenweitergabe & Vollmacht

Der Kunde ermächtigt biddingground im Rahmen der Nutzung der Plattform, ausgewählten Energielieferanten im Zuge einer durch ihn beauftragten Ausschreibung solche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Angebotserstellung, Vertragsabwicklung und Belieferung erforderlich sind (z. B. Zählpunktbezeichnung, Energieverbräuche, Abnahmestellen, letzte Rechnungen).

biddingground ist zudem berechtigt, im Namen des Kunden bei bisherigen Energielieferanten, Netzbetreibern oder anderen relevanten Stellen Auskünfte zu energiewirtschaftlichen Vertrags- und Verbrauchsdaten einzuholen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausschreibung und Abwicklung des neuen Liefervertrags erforderlich sind.

Diese Ermächtigung gilt ausschließlich im Zusammenhang mit einer konkreten Ausschreibung auf der Plattform und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

§ 12 Nutzungsrecht an Unternehmenskennzeichen

§ 12 Nutzungsrecht an Unternehmens-
kennzeichen

Der Kunde räumt biddingground das Recht ein, seinen Unternehmensnamen sowie sein Firmenlogo unentgeltlich auf der Website von biddingground als Referenz zu nutzen. Diese Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf die Darstellung als Referenzkunde. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).

§ 13 Schlussbestimmungen

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der biddingground Deutschland GmbH, sofern gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

Durch die Annahme eines Energieangebots über die biddingground-Plattform kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energielieferanten zustande. biddingground wird dabei nicht Vertragspartner des Energieliefervertrags.