Strompreise aus Österreich oder Frankreich: kein Maßstab für deutsche Unternehmen.
Viele Unternehmen sehen, dass Strompreise in Österreich oder Frankreich teilweise niedriger ausfallen als in Deutschland. Da liegt die Frage nahe: Warum können deutsche Unternehmensstandorte nicht einfach von diesen Preisen profitieren? Schließlich wird Strom innerhalb Europas grenzüberschreitend gehandelt und die nationalen Märkte sind eng miteinander verbunden.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Ein günstigerer Strompreis in einem anderen Land lässt sich nicht direkt auf einen deutschen Unternehmensstandort übertragen. Welche Konditionen ein Unternehmen tatsächlich erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. In diesem Artikel zeigen wir, warum sich Strompreise innerhalb Europas unterscheiden, wie ein konkretes Lieferangebot zustande kommt und worauf es beim Vergleich verschiedener Angebote ankommt.
Unter Strom und wenig Zeit?
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Warum Strompreise in Europa nicht direkt vergleichbar sind.
Wenn Strom innerhalb Europas täglich grenzüberschreitend gehandelt wird, müssten auch die Strompreise in Deutschland, Österreich oder Frankreich weitgehend identisch sein. Genau dieser Schluss führt jedoch häufig zu Missverständnissen. Zwar ist der europäische Strommarkt eng miteinander verknüpft, ein Lieferangebot für Unternehmen wird jedoch nicht für Europa, sondern immer für eine konkrete Lieferstelle innerhalb eines nationalen Marktes kalkuliert.
Deshalb reicht es nicht aus, ausschließlich den ausgewiesenen Strompreis pro Megawattstunde zu vergleichen. Entscheidend ist vielmehr, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und unter welchen technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Energieversorger seine Kalkulation erstellt hat. Genau diese Unterschiede erklären, warum sich Strompreise in Österreich, Frankreich und Deutschland nicht unmittelbar miteinander vergleichen lassen.
Europäischer Strommarkt ≠ einheitliche Strompreise.
- Strom wird europaweit grenzüberschreitend gehandelt
- Lieferangebote gelten jedoch immer für eine konkrete Lieferstelle
- Nationale Marktregeln und Gebotszonen beeinflussen die Preisbildung
- Regulatorische Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land
Lieferangebote: nur bei gleichen Bedingungen vergleichbar.
- Ein Lieferangebot umfasst mehr als den reinen Energiepreis
- Netzgebiet, Verbrauchsprofil und Vertragsgestaltung fließen in die Kalkulation ein
- Bereits innerhalb Deutschlands können Angebotspreise unterschiedlich ausfallen
- Ein objektiver Preisvergleich setzt identische Ausschreibungsbedingungen voraus
Obwohl Strom innerhalb Europas grenzüberschreitend gehandelt wird, entstehen dadurch keine einheitlichen Angebotspreise für Unternehmen. Lieferangebote gelten immer für eine konkrete Lieferstelle und berücksichtigen neben nationalen Marktregeln und Gebotszonen auch Netzgebiet, Verbrauchsprofil, Vertragsgestaltung sowie weitere standortbezogene Faktoren.
Deshalb sind Strompreise nur dann belastbar vergleichbar, wenn alle Energielieferanten unter identischen Rahmenbedingungen dieselbe Leistung kalkulieren.
Ein europäischer Strommarkt führt nicht zu einheitlichen Angebotspreisen.
Auf den ersten Blick erscheint die Annahme plausibel: Wenn Strom innerhalb Europas grenzüberschreitend gehandelt wird, müssten auch die Strompreise in Europa weitgehend identisch sein. Tatsächlich ist der europäische Strommarkt eng miteinander verknüpft. Dennoch bedeutet das nicht, dass Unternehmen in Deutschland, Österreich oder Frankreich dieselben Strompreise oder vergleichbare Lieferangebote erhalten.
- Strom wird europaweit über gemeinsame Strombörsen gehandelt
- Europa ist in verschiedene Gebotszonen (Bidding Zones) unterteilt
- Begrenzte Übertragungskapazitäten führen zu unterschiedlichen Großhandelspreisen
- Nationale Erzeugungsstrukturen sowie Angebot und Nachfrage beeinflussen die Preisbildung
- Auch regulatorische Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land
Für Unternehmen ist jedoch ein anderer Unterschied entscheidend: Der an der Strombörse ermittelte Großhandelspreis bildet lediglich den Preis standardisierter Stromprodukte ab. Ein Lieferangebot eines Energieversorgers umfasst dagegen deutlich mehr als den reinen Energiepreis.
Neben der Beschaffungsstrategie fließen unter anderem Vertragsgestaltung sowie technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen in die Kalkulation ein. Der Großhandelspreis ist deshalb lediglich ein Baustein der Angebotskalkulation – nicht jedoch der Angebotspreis selbst.
Der Börsenpreis ist nicht mit dem Angebotspreis eines Energieversorgers gleichzusetzen. Denn ein Lieferangebot berücksichtigt zusätzlich markt-, standort- und vertragsbezogene Faktoren und gilt daher stets für eine konkrete Lieferstelle innerhalb eines bestimmten nationalen Marktes.
Deshalb werden Lieferangebote immer individuell kalkuliert.
Ein Lieferangebot bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Strommenge, sondern immer auf eine konkrete Lieferstelle und die damit verbundenen Rahmenbedingungen. Deshalb bewertet ein Energieversorger bei der Kalkulation die gesamte Versorgungssituation des Unternehmensstandorts und berücksichtigt neben dem Energieeinkauf auch technische, vertragliche und wirtschaftliche Faktoren.
- Lieferland und jeweilige Gebotszone
- Regulatorische Anforderungen des nationalen Energiemarktes
- Netzgebiet und geltende Netzentgelte
- Verbrauchsprofil und vorhandene Lastgangdaten
- Vereinbarte Vertragslaufzeit
- Gewähltes Beschaffungsmodell, etwa Festpreis oder Spotmarkt
- Mengentoleranzen und Verbrauchsflexibilitäten
- Bilanzierungs- und Prognoserisiken
- Kredit- und Ausfallrisiken
- Prozesse der Marktkommunikation und Belieferung
Jeder dieser Faktoren beeinflusst die Kosten und das wirtschaftliche Risiko des Lieferanten und damit den Angebotspreis. Deshalb basiert ein Angebot für einen Standort in Österreich oder Frankreich auf anderen Marktregeln, Netzkosten und regulatorischen Anforderungen als ein Angebot für einen deutschen Unternehmensstandort. Selbst internationale Energieversorger kalkulieren jedes Lieferland und jede Lieferstelle separat. Ein belastbarer Preisvergleich ist daher nur möglich, wenn alle Anbieter dieselbe Leistung unter identischen Rahmenbedingungen kalkulieren.
Jeder dieser Faktoren beeinflusst die Kosten und das wirtschaftliche Risiko des Lieferanten und damit den Angebotspreis. Deshalb basiert ein Angebot für einen Standort in Österreich oder Frankreich auf anderen Marktregeln, Netzkosten und regulatorischen Anforderungen als ein Angebot für einen deutschen Unternehmensstandort. Selbst internationale Energieversorger kalkulieren jedes Lieferland und jede Lieferstelle separat. Ein belastbarer Preisvergleich ist daher nur möglich, wenn alle Anbieter dieselbe Leistung unter identischen Rahmenbedingungen kalkulieren.
Diese Angebote sollten Unternehmen tatsächlich vergleichen.
Ziel einer professionellen Energiebeschaffung ist nicht, möglichst viele Angebote einzuholen, sondern wirklich vergleichbare Stromangebote zu erhalten. Ein belastbarer Preisvergleich entsteht deshalb nur dann, wenn alle Energielieferanten dieselbe Leistung unter identischen Rahmenbedingungen kalkulieren:
- dieselbe Lieferstelle und derselbe Lieferzeitraum
- dieselbe Verbrauchsmenge sowie identische Lastgang- oder Verbrauchsdaten
- identische Mengentoleranzen und Verbrauchsflexibilitäten
- dasselbe Beschaffungsmodell, etwa Festpreis oder Spotmarkt
- identische Preisbestandteile und Bindefristen
- vergleichbare Vertragsbedingungen
Erst wenn diese Voraussetzungen übereinstimmen, entsteht ein fairer Wettbewerb zwischen den Energielieferanten. Andernfalls werden nicht unterschiedliche Preise, sondern unterschiedliche Leistungen miteinander verglichen. Für Unternehmen gilt daher: Ein belastbarer Strompreisvergleich beginnt nicht mit möglichst vielen, sondern mit wirklich vergleichbaren Angeboten.
Nicht die Anzahl der Angebote entscheidet über die Qualität eines Preisvergleichs, sondern deren Vergleichbarkeit.
Warum selbst innerhalb Deutschlands Preisunterschiede entstehen.
Unterschiedliche Angebotspreise entstehen nicht erst im internationalen Vergleich. Auch innerhalb Deutschlands können Unternehmen trotz ähnlicher Verbrauchsmengen und Vertragslaufzeiten abweichende Strompreise erhalten, weil jeder Standort individuell bewertet wird.
Regionale Netzentgelte beeinflussen den Gesamtpreis.
Ein zentraler Faktor sind die Netzentgelte der jeweiligen Verteilnetzbetreiber. Da sie regional unterschiedlich ausfallen, können zwei Unternehmen mit identischem Jahresverbrauch allein aufgrund ihres Standorts verschiedene Gesamtkosten haben.
Verbrauchsprofil und Leistungsspitzen verändern die Kalkulation.
Zusätzlich berücksichtigt der Energielieferant das tatsächliche Verbrauchsverhalten. Dazu gehören unter anderem die Höhe der Leistungsspitzen, die Jahresbenutzungsdauer sowie individuelle Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf.
Messkonzept und Spannungsebene spielen ebenfalls eine Rolle.
Auch die Spannungsebene der Lieferstelle, das eingesetzte Messkonzept und die Art der Verbrauchserfassung beeinflussen den Angebotspreis. Dabei macht es einen Unterschied, ob ein Standort über ein Standardlastprofil oder eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet wird.
Das Beschaffungsmodell beeinflusst Risiko und Aufwand.
Ein mehrjähriger Festpreisvertrag wird anders kalkuliert als ein Spotmarktmodell oder eine strukturierte Beschaffung. Je nach Vertragsgestaltung verändern sich sowohl das Preisrisiko als auch der Aufwand für Beschaffung und Bewirtschaftung.
Deshalb können selbst innerhalb Deutschlands unterschiedliche Angebotspreise entstehen, obwohl Verbrauchsmenge und Vertragslaufzeit auf den ersten Blick vergleichbar wirken. Für einen belastbaren Strompreisvergleich müssen daher immer auch Standort, Verbrauchsstruktur, Messkonzept und Beschaffungsmodell berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel: Gleicher Verbrauch, unterschiedliche Angebotspreise.
Zwei produzierende Unternehmen schreiben ihren Strombedarf für die kommenden zwei Jahre neu aus. Beide verbrauchen jährlich 2 GWh Strom und wünschen einen Festpreisvertrag. Auf den ersten Blick scheinen die Voraussetzungen identisch zu sein. Befindet sich jedoch eines der Unternehmen in einem anderen Netzgebiet, weist ein abweichendes Lastprofil auf oder verursacht höhere Leistungsspitzen, verändert sich die Kalkulationsgrundlage des Energielieferanten. Die Folge können unterschiedliche Angebotspreise sein. Obwohl Verbrauchsmenge und Vertragslaufzeit identisch sind.
Der Preisunterschied ist in diesem Fall kein Hinweis auf einen günstigeren Markt, sondern das Ergebnis unterschiedlicher Rahmenbedingungen. Dieses Beispiel zeigt, warum sich selbst innerhalb Deutschlands aktuelle Strompreise unterscheiden können und weshalb sich Stromangebote aus Österreich oder Frankreich erst recht nicht unmittelbar mit Angeboten für deutsche Unternehmensstandorte vergleichen lassen.
Frankreich und Österreich als Praxisbeispiele.
- Frankreich verfügt über einen hohen Anteil an Kernenergie
- Österreich erzeugt einen großen Teil seines Stroms aus Wasserkraft
- Österreich bildet seit 2018 eine eigene Gebotszone
- Marktmechanismen und regulatorische Vorgaben unterscheiden sich je Land
- Auch Netzkosten und weitere Kostenbestandteile fließen unterschiedlich in Angebote ein
Nicht das Land entscheidet über die Wirtschaftlichkeit eines Angebots, sondern die Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Leistung.
Fazit: vergleichbare Leistungen statt isolierter Strompreise bewerten.
Der europäische Strommarkt ermöglicht zwar den grenzüberschreitenden Handel von Energie, dennoch lassen sich Lieferangebote aus Österreich, Frankreich und Deutschland nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Denn jedes Angebot wird individuell für eine konkrete Lieferstelle kalkuliert und berücksichtigt neben dem Energieeinkauf auch nationale Marktregeln, regulatorische Anforderungen, Netzkosten, Verbrauchsstruktur, Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Risiken.
Selbst innerhalb Deutschlands können deshalb unterschiedliche Standort- und Verbrauchsmerkmale zu abweichenden Angebotspreisen führen. Für Unternehmen ist daher nicht der niedrigste Einzelpreis entscheidend, sondern die Vergleichbarkeit der angebotenen Leistung. Professionelle Energiebeschaffung beginnt folglich nicht mit möglichst vielen Angeboten, sondern mit identischen Rahmenbedingungen. Ein Angebot zeigt einen Preis. Mehrere vergleichbare Angebote zeigen den Markt.
Der europäische Strommarkt ermöglicht zwar den grenzüberschreitenden Handel von Energie, dennoch lassen sich Lieferangebote aus Österreich, Frankreich und Deutschland nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Denn jedes Angebot wird individuell für eine konkrete Lieferstelle kalkuliert und berücksichtigt neben dem Energieeinkauf auch nationale Marktregeln, regulatorische Anforderungen, Netzkosten, Verbrauchsstruktur, Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Risiken.
Selbst innerhalb Deutschlands können deshalb unterschiedliche Standort- und Verbrauchsmerkmale zu abweichenden Angebotspreisen führen. Für Unternehmen ist daher nicht der niedrigste Einzelpreis entscheidend, sondern die Vergleichbarkeit der angebotenen Leistung. Professionelle Energiebeschaffung beginnt folglich nicht mit möglichst vielen Angeboten, sondern mit identischen Rahmenbedingungen. Ein Angebot zeigt einen Preis. Mehrere vergleichbare Angebote zeigen den Markt.
Warum Strompreise in Europa nicht direkt vergleichbar sind.
Wenn Strom innerhalb Europas täglich grenzüberschreitend gehandelt wird, müssten auch die Strompreise in Deutschland, Österreich oder Frankreich weitgehend identisch sein. Genau dieser Schluss führt jedoch häufig zu Missverständnissen. Zwar ist der europäische Strommarkt eng miteinander verknüpft, ein Lieferangebot für Unternehmen wird jedoch nicht für Europa, sondern immer für eine konkrete Lieferstelle innerhalb eines nationalen Marktes kalkuliert.
Deshalb reicht es nicht aus, ausschließlich den ausgewiesenen Strompreis pro Megawattstunde zu vergleichen. Entscheidend ist vielmehr, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und unter welchen technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Energieversorger seine Kalkulation erstellt hat. Genau diese Unterschiede erklären, warum sich Strompreise in Österreich, Frankreich und Deutschland nicht unmittelbar miteinander vergleichen lassen.
Europäischer Strommarkt ≠ einheitliche Strompreise.
- Strom wird europaweit grenzüberschreitend gehandelt
- Lieferangebote gelten jedoch immer für eine konkrete Lieferstelle
- Nationale Marktregeln und Gebotszonen beeinflussen die Preisbildung
- Regulatorische Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land
Lieferangebote: nur bei gleichen Bedingungen vergleichbar.
- Ein Lieferangebot umfasst mehr als den reinen Energiepreis
- Netzgebiet, Verbrauchsprofil und Vertragsgestaltung fließen in die Kalkulation ein
- Bereits innerhalb Deutschlands können Angebotspreise unterschiedlich ausfallen
- Ein objektiver Preisvergleich setzt identische Ausschreibungsbedingungen voraus
Obwohl Strom innerhalb Europas grenzüberschreitend gehandelt wird, entstehen dadurch keine einheitlichen Angebotspreise für Unternehmen. Lieferangebote gelten immer für eine konkrete Lieferstelle und berücksichtigen neben nationalen Marktregeln und Gebotszonen auch Netzgebiet, Verbrauchsprofil, Vertragsgestaltung sowie weitere standortbezogene Faktoren.
Deshalb sind Strompreise nur dann belastbar vergleichbar, wenn alle Energielieferanten unter identischen Rahmenbedingungen dieselbe Leistung kalkulieren.
Ein europäischer Strommarkt führt nicht zu einheitlichen Angebotspreisen.
Auf den ersten Blick erscheint die Annahme plausibel: Wenn Strom innerhalb Europas grenzüberschreitend gehandelt wird, müssten auch die Strompreise in Europa weitgehend identisch sein. Tatsächlich ist der europäische Strommarkt eng miteinander verknüpft. Dennoch bedeutet das nicht, dass Unternehmen in Deutschland, Österreich oder Frankreich dieselben Strompreise oder vergleichbare Lieferangebote erhalten.
- Strom wird europaweit über gemeinsame Strombörsen gehandelt
- Europa ist in verschiedene Gebotszonen (Bidding Zones) unterteilt
- Begrenzte Übertragungskapazitäten führen zu unterschiedlichen Großhandelspreisen
- Nationale Erzeugungsstrukturen sowie Angebot und Nachfrage beeinflussen die Preisbildung
- Auch regulatorische Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Land zu Land
Für Unternehmen ist jedoch ein anderer Unterschied entscheidend: Der an der Strombörse ermittelte Großhandelspreis bildet lediglich den Preis standardisierter Stromprodukte ab. Ein Lieferangebot eines Energieversorgers umfasst dagegen deutlich mehr als den reinen Energiepreis.
Neben der Beschaffungsstrategie fließen unter anderem Vertragsgestaltung sowie technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen in die Kalkulation ein. Der Großhandelspreis ist deshalb lediglich ein Baustein der Angebotskalkulation – nicht jedoch der Angebotspreis selbst.
Der Börsenpreis ist nicht mit dem Angebotspreis eines Energieversorgers gleichzusetzen. Denn ein Lieferangebot berücksichtigt zusätzlich markt-, standort- und vertragsbezogene Faktoren und gilt daher stets für eine konkrete Lieferstelle innerhalb eines bestimmten nationalen Marktes.
Deshalb warum Lieferangebote immer individuell kalkuliert.
Ein Lieferangebot bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Strommenge, sondern immer auf eine konkrete Lieferstelle und die damit verbundenen Rahmenbedingungen. Deshalb bewertet ein Energieversorger bei der Kalkulation die gesamte Versorgungssituation des Unternehmensstandorts und berücksichtigt neben dem Energieeinkauf auch technische, vertragliche und wirtschaftliche Faktoren.
- Lieferland und jeweilige Gebotszone
- Regulatorische Anforderungen des nationalen Energiemarktes
- Netzgebiet und geltende Netzentgelte
- Verbrauchsprofil und vorhandene Lastgangdaten
- Vereinbarte Vertragslaufzeit
- Gewähltes Beschaffungsmodell, etwa Festpreis oder Spotmarkt
- Mengentoleranzen und Verbrauchsflexibilitäten
- Bilanzierungs- und Prognoserisiken
- Kredit- und Ausfallrisiken
- Prozesse der Marktkommunikation und Belieferung
Jeder dieser Faktoren beeinflusst die Kosten und das wirtschaftliche Risiko des Lieferanten und damit den Angebotspreis. Deshalb basiert ein Angebot für einen Standort in Österreich oder Frankreich auf anderen Marktregeln, Netzkosten und regulatorischen Anforderungen als ein Angebot für einen deutschen Unternehmensstandort. Selbst internationale Energieversorger kalkulieren jedes Lieferland und jede Lieferstelle separat. Ein belastbarer Preisvergleich ist daher nur möglich, wenn alle Anbieter dieselbe Leistung unter identischen Rahmenbedingungen kalkulieren.
Diese Angebote sollten Unternehmen tatsächlich vergleichen.
Ziel einer professionellen Energiebeschaffung ist nicht, möglichst viele Angebote einzuholen, sondern wirklich vergleichbare Stromangebote zu erhalten. Ein belastbarer Preisvergleich entsteht deshalb nur dann, wenn alle Energielieferanten dieselbe Leistung unter identischen Rahmenbedingungen kalkulieren:
- dieselbe Lieferstelle und derselbe Lieferzeitraum
- dieselbe Verbrauchsmenge sowie identische Lastgang- oder Verbrauchsdaten
- identische Mengentoleranzen und Verbrauchsflexibilitäten
- dasselbe Beschaffungsmodell, etwa Festpreis oder Spotmarkt
- identische Preisbestandteile und Bindefristen
- vergleichbare Vertragsbedingungen
Erst wenn diese Voraussetzungen übereinstimmen, entsteht ein fairer Wettbewerb zwischen den Energielieferanten. Andernfalls werden nicht unterschiedliche Preise, sondern unterschiedliche Leistungen miteinander verglichen. Für Unternehmen gilt daher: Ein belastbarer Strompreisvergleich beginnt nicht mit möglichst vielen, sondern mit wirklich vergleichbaren Angeboten.
Nicht die Anzahl der Angebote entscheidet über die Qualität eines Preisvergleichs, sondern deren Vergleichbarkeit.
Warum selbst innerhalb Deutschlands Preisunterschiede entstehen.
Unterschiedliche Angebotspreise entstehen nicht erst im internationalen Vergleich. Auch innerhalb Deutschlands können Unternehmen trotz ähnlicher Verbrauchsmengen und Vertragslaufzeiten abweichende Strompreise erhalten, weil jeder Standort individuell bewertet wird.
Regionale Netzentgelte beeinflussen den Gesamtpreis.
Ein zentraler Faktor sind die Netzentgelte der jeweiligen Verteilnetzbetreiber. Da sie regional unterschiedlich ausfallen, können zwei Unternehmen mit identischem Jahresverbrauch allein aufgrund ihres Standorts verschiedene Gesamtkosten haben.
Verbrauchsprofil und Leistungsspitzen verändern die Kalkulation.
Zusätzlich berücksichtigt der Energielieferant das tatsächliche Verbrauchsverhalten. Dazu gehören unter anderem die Höhe der Leistungsspitzen, die Jahresbenutzungsdauer sowie individuelle Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf.
Messkonzept und Spannungsebene spielen ebenfalls eine Rolle.
Auch die Spannungsebene der Lieferstelle, das eingesetzte Messkonzept und die Art der Verbrauchserfassung beeinflussen den Angebotspreis. Dabei macht es einen Unterschied, ob ein Standort über ein Standardlastprofil oder eine registrierende Leistungsmessung abgerechnet wird.
Das Beschaffungsmodell beeinflusst Risiko und Aufwand.
Ein mehrjähriger Festpreisvertrag wird anders kalkuliert als ein Spotmarktmodell oder eine strukturierte Beschaffung. Je nach Vertragsgestaltung verändern sich sowohl das Preisrisiko als auch der Aufwand für Beschaffung und Bewirtschaftung.
Deshalb können selbst innerhalb Deutschlands unterschiedliche Angebotspreise entstehen, obwohl Verbrauchsmenge und Vertragslaufzeit auf den ersten Blick vergleichbar wirken. Für einen belastbaren Strompreisvergleich müssen daher immer auch Standort, Verbrauchsstruktur, Messkonzept und Beschaffungsmodell berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel: Gleicher Verbrauch, unterschiedliche Angebotspreise.
Zwei produzierende Unternehmen schreiben ihren Strombedarf für die kommenden zwei Jahre neu aus. Beide verbrauchen jährlich 2 GWh Strom und wünschen einen Festpreisvertrag. Auf den ersten Blick scheinen die Voraussetzungen identisch zu sein. Befindet sich jedoch eines der Unternehmen in einem anderen Netzgebiet, weist ein abweichendes Lastprofil auf oder verursacht höhere Leistungsspitzen, verändert sich die Kalkulationsgrundlage des Energielieferanten. Die Folge können unterschiedliche Angebotspreise sein. Obwohl Verbrauchsmenge und Vertragslaufzeit identisch sind.
Der Preisunterschied ist in diesem Fall kein Hinweis auf einen günstigeren Markt, sondern das Ergebnis unterschiedlicher Rahmenbedingungen. Dieses Beispiel zeigt, warum sich selbst innerhalb Deutschlands aktuelle Strompreise unterscheiden können und weshalb sich Stromangebote aus Österreich oder Frankreich erst recht nicht unmittelbar mit Angeboten für deutsche Unternehmensstandorte vergleichen lassen.
Frankreich und Österreich als Praxisbeispiele.
Frankreich und Österreich werden häufig als Beispiele für vermeintlich günstigere Strompreise in Europa genannt. Tatsächlich unterscheiden sich beide Energiemärkte jedoch deutlich vom deutschen Markt, denn Erzeugungsstruktur, Gebotszonen, regulatorische Vorgaben und nationale Kostenbestandteile beeinflussen sowohl die Großhandelspreise als auch die Kalkulation der Energieversorger.
- Frankreich verfügt über einen hohen Anteil an Kernenergie
- Österreich erzeugt einen großen Teil seines Stroms aus Wasserkraft
- Österreich bildet seit 2018 eine eigene Gebotszone
- Marktmechanismen und regulatorische Vorgaben unterscheiden sich je Land
- Auch Netzkosten und weitere Kostenbestandteile fließen unterschiedlich in Angebote ein
Deshalb lässt sich aus niedrigeren Großhandelspreisen nicht automatisch ableiten, dass Unternehmen in Frankreich oder Österreich grundsätzlich günstigere Lieferangebote erhalten als deutsche Unternehmen. Ein belastbarer Vergleich der Strompreise in Österreich, Frankreich und Deutschland ist nur möglich, wenn auch die zugrunde liegenden Leistungen identisch sind. Ein französischer oder österreichischer Angebotspreis ist daher kein alternatives deutsches Stromangebot, sondern die Kalkulation einer anderen energiewirtschaftlichen Leistung für eine konkrete Lieferstelle unter anderen Marktbedingungen.
Nicht das Land entscheidet über die Wirtschaftlichkeit eines Angebots, sondern die Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Leistung.
Fazit: vergleichbare Leistungen statt isolierter Strompreise bewerten.
Der europäische Strommarkt ermöglicht zwar den grenzüberschreitenden Handel von Energie, dennoch lassen sich Lieferangebote aus Österreich, Frankreich und Deutschland nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Denn jedes Angebot wird individuell für eine konkrete Lieferstelle kalkuliert und berücksichtigt neben dem Energieeinkauf auch nationale Marktregeln, regulatorische Anforderungen, Netzkosten, Verbrauchsstruktur, Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Risiken.
Selbst innerhalb Deutschlands können deshalb unterschiedliche Standort- und Verbrauchsmerkmale zu abweichenden Angebotspreisen führen. Für Unternehmen ist daher nicht der niedrigste Einzelpreis entscheidend, sondern die Vergleichbarkeit der angebotenen Leistung. Professionelle Energiebeschaffung beginnt folglich nicht mit möglichst vielen Angeboten, sondern mit identischen Rahmenbedingungen. Ein Angebot zeigt einen Preis. Mehrere vergleichbare Angebote zeigen den Markt.
Jetzt vergleichbare Energieangebote erhalten.
Mit biddingground schaffen Unternehmen eine einheitliche Grundlage für ihre Energiebeschaffung und bringen mehrere passende Energielieferanten gleichzeitig in den Wettbewerb. So lassen sich Angebote transparent vergleichen, marktgerechte Konditionen erkennen und fundierte Entscheidungen treffen. Und zwar unabhängig von einzelnen Lieferanten oder vermeintlich günstigen Strompreisen aus anderen Märkten.
bidWissen kompakt:
Strompreise in Europa richtig vergleichen
Warum sind Strompreise in Österreich oft niedriger als in Deutschland?
Die Strompreise in Österreich können zeitweise niedriger ausfallen als in Deutschland. Ursache dafür sind unter anderem unterschiedliche Erzeugungsstrukturen, Gebotszonen, regulatorische Rahmenbedingungen und nationale Kostenbestandteile. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass deutsche Unternehmen automatisch zu österreichischen Konditionen Strom beziehen können.
Warum können selbst innerhalb Deutschlands unterschiedliche Strompreise entstehen?
Auch innerhalb Deutschlands beeinflussen regionale Netzentgelte, Lastprofile, Leistungsspitzen, Messkonzepte und das gewählte Beschaffungsmodell den Angebotspreis. Deshalb können Unternehmen mit ähnlichem Stromverbrauch unterschiedliche Angebote erhalten.
Kann ein deutsches Unternehmen Strom aus Österreich oder Frankreich beziehen?
Nein. Ein Lieferangebot für Strom wird immer für eine konkrete Lieferstelle innerhalb eines nationalen Marktes kalkuliert. Deshalb kann ein Angebot für einen Unternehmensstandort in Österreich oder Frankreich nicht einfach auf einen Standort in Deutschland übertragen werden.
Worauf sollten Unternehmen beim Strompreisvergleich achten?
Ein belastbarer Strompreisvergleich für Unternehmen setzt voraus, dass alle Energielieferanten dieselbe Leistung kalkulieren. Dazu gehören unter anderem identische Verbrauchsdaten, derselbe Lieferzeitraum, das gleiche Beschaffungsmodell und vergleichbare Vertragsbedingungen. Erst dadurch werden Angebote objektiv vergleichbar.
Warum unterscheiden sich Stromangebote verschiedener Länder?
Lieferangebote berücksichtigen deutlich mehr als den reinen Energiepreis. Neben dem Großhandelspreis fließen unter anderem Netzgebiet, Verbrauchsprofil, Vertragslaufzeit, Beschaffungsmodell und regulatorische Anforderungen in die Kalkulation ein. Deshalb unterscheiden sich Stromangebote verschiedener Länder selbst bei identischen Verbrauchsmengen.
Wie unterstützt biddingground bei der Energiebeschaffung?
biddingground schafft eine einheitliche Grundlage für die Energiebeschaffung von Unternehmen. Alle Energielieferanten erhalten identische Verbrauchs- und Vertragsdaten und kalkulieren ihre Angebote unter denselben Rahmenbedingungen. Dadurch entstehen vergleichbare Angebote und ein transparenter Wettbewerb, der fundierte Beschaffungsentscheidungen ermöglicht.
Ihre Fragen – unsere Antworten.
Das hängt davon ab, ob Sie bislang einen Tarifvertrag oder einen Sonderkundenvertrag hatten:
- Im Tarifsegment läuft die Versorgung in der Regel zu denselben Konditionen weiter – mit monatlicher Kündigungsfrist.
- Im Sonderkundensegment hingegen endet der Vertrag fix zum vereinbarten Zeitpunkt. Wenn bis dahin kein neuer Vertrag vorliegt, fällt Ihr Unternehmen automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung – mit meist deutlich höheren Preisen und kurzen Kündigungsfristen (z. B. 14 Tage).
Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Neuausschreibung – z. B. über biddingground.
Für eine Ausschreibung werden Sie von unserer Plattform Schritt für Schritt durchgeführt und informiert. Sie müssen im Vorfeld nur ein paar Stammdaten zu Ihrem Unternehmen bzw. zu den Verbrauchsstellen angeben. Am besten halten Sie die Jahresrechnungen aus dem Vorjahr bereit, da in diesen sämtliche notwendige Informationen enthalten sind. Bei sogenannten RLM-Abnahmestellen ist zusätzlich noch ein Lastgang als Datei sinnvoll. Diese erhalten Sie im Regelfall von Ihrem bisherigen Versorger oder Sie beauftragen uns, diese Daten für Sie einzuholen.
Der Vertrag wird durch das Unternehmen geschlossen, das in der Registrierung hinterlegt bzw. für die Ausschreibung ausgewählt wurde. Es können aber für jede Liegenschaft unterschiedliche Rechnungsempfänger angelegt werden.
Sie können konzernübergreifend ausschreiben oder für mehrere Ihrer Unternehmen, die nicht miteinander verflechtet sind. Beachten Sie allerdings, dass für jedes Unternehmen ein separater Energieliefervertrag geschlossen wird und entweder alle Unternehmen das Angebot annehmen, oder alle ablehnen.
Das hängt davon ab, ob Sie bislang einen Tarifvertrag oder einen Sonderkundenvertrag hatten:
- Im Tarifsegment läuft die Versorgung in der Regel zu denselben Konditionen weiter – mit monatlicher Kündigungsfrist.
- Im Sonderkundensegment hingegen endet der Vertrag fix zum vereinbarten Zeitpunkt. Wenn bis dahin kein neuer Vertrag vorliegt, fällt Ihr Unternehmen automatisch in die Grund- und Ersatzversorgung – mit meist deutlich höheren Preisen und kurzen Kündigungsfristen (z. B. 14 Tage).
Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Neuausschreibung – z. B. über biddingground.
Für eine Ausschreibung werden Sie von unserer Plattform Schritt für Schritt durchgeführt und informiert. Sie müssen im Vorfeld nur ein paar Stammdaten zu Ihrem Unternehmen bzw. zu den Verbrauchsstellen angeben. Am besten halten Sie die Jahresrechnungen aus dem Vorjahr bereit, da in diesen sämtliche notwendige Informationen enthalten sind. Bei sogenannten RLM-Abnahmestellen ist zusätzlich noch ein Lastgang als Datei sinnvoll. Diese erhalten Sie im Regelfall von Ihrem bisherigen Versorger oder Sie beauftragen uns, diese Daten für Sie einzuholen.
Der Vertrag wird durch das Unternehmen geschlossen, das in der Registrierung hinterlegt bzw. für die Ausschreibung ausgewählt wurde. Es können aber für jede Liegenschaft unterschiedliche Rechnungsempfänger angelegt werden.
Sie können konzernübergreifend ausschreiben oder für mehrere Ihrer Unternehmen, die nicht miteinander verflechtet sind. Beachten Sie allerdings, dass für jedes Unternehmen ein separater Energieliefervertrag geschlossen wird und entweder alle Unternehmen das Angebot annehmen, oder alle ablehnen.
FAQ
Sie geben Ihren Strom- oder Gasbedarf bequem über biddingground ein – inklusive Angaben wie:
- Verbrauchsdaten (z. B. Lastgang, Leistungsspitzen)
- Abnahmestellen (einzeln oder gebündelt)
- Lieferzeitraum und gewünschte Vertragskonditionen
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Nein. Jede biddingground Ausschreibung ist unverbindlich. Sie entscheiden frei, ob und mit welchen Energielieferanten Sie einen Vertrag abschließen möchten.
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Durch die Speicherung Ihrer Ausschreibungsdaten werden zudem künftige Beschaffungen vereinfacht und beschleunigt.